Online Spielen als Zeitvertreib

„Junge, geh an die frische Luft zum Spielen“, so hieß es früher immer, wenn die Eltern die trägen Stubenhocker nach draußen bekommen wollten, damit diese nicht den ganzen Tag vor dem Fernsehgerät versauern. Diese Zeiten scheinen lang vorbei zu sein. Heute dominieren elektronische Geräte den Alltag. Handys, Smartphone und Tablets haben längst auch beim alltäglichen Zeitvertreib die Spitzenposition übernommen. Statt fernsehen heißt es im Internet surfen, Musik hören und Online spielen, wenn sich die lieben Kleinen und Großen die Zeit vertreiben wollen.

Was sind Online-Spiele?

Online-Spiele und ganz speziell auch Online-Casinos haben sich in den letzten Jahren zu einem regelrechten Trend entwickelt. Viele Nutzer dieser Beschäftigungsmöglichkeit schätzen an dem Angebot, dass sie zeitlich und örtlich völlig flexibel auf das entsprechende → mehr lesen…

Verbraucherbildung – nie war sie so wichtig wie heute.

Besonders Kinder und Jugendliche benötigen frühzeitig Aufklärung zum Umgang mit Konsum.

Der Fetisch „Wachstum“, der von so ziemlich alle politischen Parteien genüßlich gepflegt wird, erfordert vom Verbraucher, daß er schlicht immer mehr verbraucht. Der private Konsum in Deutschland soll möglichst stetig erhöht werden, auf keinen Fall aber absinken. Das soll die Binnenkonjunktur ankurbeln und so zu weiterem Wachstum führen, der wiederum den Konsum ankurbeln soll.

Ein Teufelskreis, der irgendwann zwangsläufig zum Stillstand kommen muß, denn ein endloses, unbegrenztes Wachstum kann es nicht geben. Auch wenn es dieser Tage in den deutschen Innenstädten nicht danach aussieht, schließlich brummt in den Adventswochen das Weihnachtsgeschäft auf Hochtouren, erkennen die ersten Politiker die Endlichkeit des Wachstums an.

Doch noch haben wir dieses Stadium nicht → mehr lesen…

Bei Schulabbruch droht jungen Ausländern Ausweisung

In Berlin droht jungen Ausländern bei vorzeitigem Schulabbruch die Ausweisung.

Mit dieser Drohgebärde sollen ausländische Jugendliche zum Lernen motiviert werden.
Der neue „Anwendungshinweis“ zum Aufenthaltsrechts gilt schon seit März im Bundesland Berlin. Danach können Jugendliche ohne deutsche Staasbürgerschaft, die mindestens 16 Jahre alt sind, nur dann eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, einen Schulabschluß haben, in der Ausbildung sind oder Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben. Ohne diese Voraussetzungen kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werde, schon gar nicht eine Niederlassungserlaubnis.

In Berlin liegt die Quote der ausländischen Schulabgänger, die keinen Abschluß haben, bei 20 Prozent. Vielen von diesen landen über kurz oder lang bei Hartz4 oder werden kriminell. Diesen Mißstand will der rot-rote Senat nun → mehr lesen…