Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016

Am kommenden Sonntag ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Wird es Grün-Rot noch einmal schaffen?

Die kommenden drei Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am Sonntag, den 13. März 2016, werden für ein kleines Erdbeben in der deutschen Politik sorgen. Oder auch nicht.

Alles hängt davon ab, wie die alternative für Deutschland (AfD) bei diesen Wahlen abschneidet. Die Kommunalwahlen in Hessen am vergangenen Sonntag könnte einen Hinweis darauf geben, wohin die Reise gehen kann.

Was ist die Ausgangslage?

Die Grünen haben vor fünf Jahren von der Atomkatastrophe in Fukushima profitiert, wenn man das überhaupt so sagen kann. Der Super-GAU in Japan brachte den Grünen viele zusätzliche Stimmen ein. Dadurch wurde mit Winfried Kretschmann erstmals ein Grüner Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes. Seither regiert → mehr lesen…

Analyse: Grün-Rot gewinnt in BaWü

Mappus und Schwarz-Gelb sind Geschichte.

Die baden-württembergischen Wähler haben gesprochen und ihr Urteil fällt deutlich aus: Schwarz-Gelb hat abgewirtschaftet.

Das Atom-Moratoriums-Theater hat nicht verfangen. So dumm ist der Wähler nicht, als daß er nicht das falsche Spiel von Merkel und Mappus durchschaut hätte. Und wer immer noch leise Zweifel daran hatte, was das Moratorium wirklich ist und der sich nicht eingestehen wollte, daß er in der Vergangenheit seine Stimme an Parteien verschwendet hat, die die eigenen Wähler für geistig beschränkt halten, der wurde von Bundeswirtschaftsminister Brüderle in die Realität zurückgeholt.

In Baden-Württemberg wird nun eine grün-rote Koalition regieren. Aller Voraussicht nach wird es den ersten grünen Ministerpräsident in der Bundesrepublik geben. ExMinisterpräsident Mappus wird nach seiner 1-jährigen Regierungszeit in den → mehr lesen…

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippt Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württtemberg gekippt.

Die Richter des BVerfG hielten die Verbote in diesen Ländern für verfassungswidrig. Damit gaben sie zwei Wirten aus Berlin und Tübingen und einem Disko-Betreiber aus Heilbronn mit ihrer Klage recht.

Bis Ende 2009 müssen die Länder jetzt eine neue Regelung treffen. Die jetzigen Verbote bleiben bis dahin inkraft.
Nur in sogenannten Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern, die nur aus einem Raum bestehen und in denen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, darf ab sofort wieder geraucht werden.
In Diskotheken, die  nur von Volljährigen besucht werden dürfen, ist ab sofort die Einrichtung eines Raucheraumes (in denen sich keine Tanzfläche befinden darf) erlaubt.

Die Karlsruher Richter sind allerdings keine absoluten Freunde → mehr lesen…

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