Brandenburger Kleinstadt läßt sich Straße abluchsen

Die Stadt Havelsee läßt sich sehenden Auges eine Straße abluchsen.

Die Straße „Am Mühlberg“ im Ortsteil Briest der brandenburgischen Kleinstadt Havelsee gehört jetzt einem Berliner Geschäftsmann. Für 1.000 EUR hat er diese ganz legal bei einer Zwangsversteigerung erworben. 100 Anwohner sind betroffen.

Ebenfalls anwesend bei der Zwangsversteigerung: Zwei Damen der Stadt Havelsee, die Kämmerin und die Bauamtsleiterin. Durch deren Untätigkeit kam es zur Versteigerung der Straße an den Berliner.

Die Straße „Am Mühlberg“ gehört zu einem Neubaugebiet im Ortsteil Briest. Der Investor eines in diesem Gebiet errichteten Wohnparks ging pleite und seine Bank beantragte daraufhin die Zwangsvollstreckung. Die besagte Straße gehörte zur Insolvenzmasse.
Vor zwei Wochen wurde im Amtsgericht Potsdam die Zwangsvollstreckung eröffnet. Der Berliner erfuhr im Internet von dieser → mehr lesen…

Opel fährt Merkels Wahlkampf an die Wand

Jetzt braucht Angela Merkel einen Pannenhelfer – Opel bremst den CDU-Wahlkampf aus.

Das Thema Opel war wie aus dem Bilderbuch für Wahlkämpfe: Firma geht es schlecht, viele Arbeitsplätze sind in Gefahr, Medien greifen das Thema auf, Kanzlerin kommt zur Rettung, Wählerstimmen nehmen zu, Happy-End.
So läuft das immer und so kennt man das schon von anderen Rettungsaktionen in der Vergangenheit, nur mit wechselnden Besetzungen. Da sei an Holzmann erinnert, an mecklenburger Werften und viele andere. Daß nach der kurzzeitigen „Rettung“ die Firmen meist trotzdem pleite und die Angestellten in die Arbeitslosigkeit gegangen sind, ist die andere Seite der Geschichte. Doch da waren die Wahlen, um die es bei dem Politik-Märchen ging, längst gelaufen.

Was andere können, das kann ich schon → mehr lesen…

Kanzleramt wird zur Partyzone

Unter DJane Angela wird das Kanzleramt zu Deutschlands bester Partyzone.

Die Union will offenbar ihr angestaubtes Image loswerden und „haut mal so richtig auf die Pauke“. Erst lädt die Junge Union in Bochum zur Wahlkampfparty mit subventioniertem Komasaufen ein und jetzt schmeißt DJ Angela im Kanzleramt die Partys. Das Kanzleramt wird zur Partymeile.
Nur leider nicht für den Steuerzahler. Für den entwickelt sich das politische Berlin zum Party-Meiler. Hier muß er der Kernschmelze von politischem Anstand und Moral beiwohnen und darf die Sause auch noch bezahlen. Strahlen wird er darüber nicht.

Man muß sich die ganze Sache mal in aller Ruhe auf sich wirken lassen:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ruft beim Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank Josef Ackermann an und bietet → mehr lesen…

Vattenfall ist unfähig ein AKW zu führen

Gutachten hält Vattenfall für nicht fachkundig, eine Atomanlage zu führen.

Ein von Bündnis90/Grüne in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluß, das dem schwedische Energiekonzern Vattenfall die Fachkunde zum Betreiben einer Atomanlage fehlt. In diesem Gutachten wurden die Versäumnisse im rund um die Zwischenfälle AKW Krümmel untersucht.

Der Haupt-Kritikpunkte: Vattenfall geht die Wirtschaftlichkeit seiner AKW über alles. Profit vor Sicherheit – das kann im Atomgeschäft tödlich sein.
Im AKW Krümmel kam es allein bis zum 31. März zu 314(!) meldepflichtigen Ereignissen, rechnet die Atomexpertin Oda Becker in dem Gutachten vor. Krümmel ist damit störanfälligstes AKW in Deutschland und verdient den Namen „Schrottreaktor“ zurecht.

Das Gutachten kommt weiterhin zu der Auffassung, daß Vattenfall gegen etliche Auflagen der Atomaufsicht verstoßen hat → mehr lesen…

Video-Verkehrsüberwachung rechtswidrig

Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts sind anlaßlose Video-Verkehrsüberwachungen rechtswidrig.

Am 20. August hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gängige Praxis der Geschwindigkeits- und Video-Überwachung des Strassenverkehrs gerügt. Die für diese durchgefürten Überwachungen genutzten Verwaltungsvorschriften sind nicht ausreichend.
Das BVerfG sieht in den Überwachungen eine starke Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und diese muß zwingend eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage haben. Einfache Verwaltungsvorschriften reichen dafür nicht aus.

Ein Autofahrer hatte gegen ein Bußgeldbescheid über 50 EUR, weil er auf der BAB100 29 km/h zu schnell gefahren sein soll, am Amtsgericht Güstrow und Oberlandesgericht Rostock geklagt und verloren. Daraufhin zog er vors BVerfG und bekam recht. Sein Argument war, daß der Verkehr anlaßlos per Video überwacht wurde.

Der ADAC hat jetzt in einer → mehr lesen…

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