Berlin – die Hauptstadt der Gründer

Berlin entwickelt sich zur Gründermetropole Europas.

Die deutsche Hauptstadt war vor dem Mauerfall ein Pflegefall. Besonders der eingemauerte Westteil der Stadt war wirtschaftlich abgehängt. Westberlin hing am Tropf Westdeutschlands, der Ostteil litt unter der Planwirtschaft der DDR. Das ist zum Glück lange her.

Nach dem Mauerfall entwickelte sich Berlin rasch zum Magneten für Leute aus ganz Europa. Kamen zunächst vornehmlich die Künstler und Kreativen, schlossen sich auch bald viele Firmen aus Deutschland, Europa und der ganzen Welt an. Viele etablierte Unternehmen zogen in die deutsche Hauptstadt und eröffneten hier ihre neue Zentrale. Ein regelrechter Bauboom entwickelte sich, der zum Teil bis heute anhält.

Gründermetropole

In den letzten Jahren entwickelte sich in Berlin auch eine vorzeigbare Gründerszene. Hier finden gerade Startup → mehr lesen…

Diese Leistungen bekommen Flüchtlinge wirklich

CSU-Politiker wettern gegen die Versorgung der Flüchtlinge.

Der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann (CSU), will das Taschengeld kürzen, das Flüchtlinge in Deutschland zusätzlich zur Verpflegung und Unterkunft bekommen. Dieses Taschengeld würde nur weitere Flüchtlinge anlocken und deshalb soll es gestrichen werden.

Die Polit-Kamikaze der CSU

Mal wieder ein Spinner der CSU, will man meinen. Leider bekommen die bayrischen Polit-Kamikaze – gerade an einem Wochenende – die volle mediale Aufmerksamkeit. Und so verfestigt bei vielen Sprücheklopfern aus der Stammtisch-Liga der falsche Eindruck, Flüchtlinge würden tatsächlich in Saus und Braus leben, und diese spätrömischen, dekadenten Zustände würden dafür sorgen, daß Flüchtlinge allein deshalb den Todesmarsch übers Mittelmeer antreten, um hier sämtliche finanziellen Anreize mitzunehmen. Eine weitere Verfestigung der Ablehnung von Flüchtlingen und → mehr lesen…

Demokratie in Gefahr

Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft versagen komplett.

25 Jahre nach dem Ende der DDR gleichen sich die Verhältnisse in Ost und West tatsächlich an. Allerdings nicht, wenn man die Lebensbedingungen und -umstände als Maßstab heranzieht. Auch nicht, wenn man sich die Ungleichheit bei der Entlohnung für gleiche Arbeit in den alten und neuen Bundesländern ansieht.

In all den Jahren hat man nur in einem Punkt Gleichheit herstellen können. Die heutige Bundesrepublik Deutschland, das wiedervereinigte Land, gleicht in Puncto Sicherheitspolitik und Überwachung immer mehr der Deutschen Demokratischen Republik in den Monaten vor der friedlichen Revolution im Herbst 1989.

Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind

Es gibt das geflügelte Wort von der BRD als DDR 2.0., und darin steckt leider viel Wahres. Wir müssen → mehr lesen…

Google weiß, wo du letzten Sommer warst.

So schaltest du das Google Tracking auf deinem Smartphone aus.

Google Maps kennt jeder und nutzt wahrscheinlich auch jeder, zumindest ab und an. Benötigte man früher noch ein teures separates Navigationsgerät, das alle Nase lang nach einem nicht weniger teuren Kartenupdate verlangte, erledigt man heute die Navigation im Auto, Fahrrad oder auch zu Fuß ganz einfach mit seinem Smartphone.

Auf Smartphones mit dem Betriebssystem Android ist Maps standardmäßig installiert. Auch auf Geräten mit iOS findet die Anwendung große Verbreitung.

Google Tracking

Was viele Nutzer nicht wissen, ist die Tatsache, daß Google die Ortungsdaten, die bei der Nutzung von Google Maps logischerweise anfallen, aufzeichnet, und zwar dauerhaft. So ist es relativ einfach möglich, nachzuvollziehen, wo man bspw. seinen letzten Urlaub verbracht → mehr lesen…

BVerfG kippt Herdprämie

Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Betreuungsgeld.

Verfassungswidrig, so lautet die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Betreuungsgeld, wie die #Herdprämie offiziell genannt wird, verstößt gegen das Grundgesetz, weil der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite Herdprämie hat.

In der Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil (vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13) heißt es:

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig.
Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz

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