Das musst du zur Maskenpflicht wissen.

Ab heute gilt in allen Bundesländern die Maskenpflicht.

Die Coronakrise hat Deutschland und weite Teil der Welt weiterhin fest im Griff. Zwar gibt es hierzulande zumindest einen Lichtstreif am Himmel, d.h. die Infektionszahlen sind nicht weiter exorbitant gestiegen und Anzahl der Neuinfektionen bleiben stabil bzw. gehen sogar leicht zurück, in anderen Ländern sieht es dagegen regelrecht verheerend aus. Doch ein Ende der Maßnahmen gegen das Coronavirus ist noch lange nicht in Sicht.

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Noch ist an ein völlig unbeschwertes Leben wie vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie nicht zu denken. Und noch können nicht wieder alle Schüler in die Schule oder kleine Kinder in die Kindergärten und Krippen. Auch im Einzelhandel, in der Gastronomie und Reisebranche gelten weiterhin strenge Auflagen. Nur so kann verhindert werden, dass die Coronainfektion sich ungehemmt ausbreiten kann.

Dazu zählt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske. Diese Pflicht gilt in einigen Ländern und einzelnen Städten oder Landkreisen bereits seit einigen Tagen oder Wochen, ab heute gilt sie nun in allen Bundesländern.

Diese Pflicht bezieht sich bislang jedoch nur auf das Tragen einfacher Masken. Das müssen und sollten keine speziellen medizinischen Masken mit entsprechender Zertifizierung, wie FFP2 und FFp3 sein. Solche speziellen Mundschutzmasken* sollten unbedingt dem medizinischen Personal in Kliniken, Teststationen und Arztpraxen vorbehalten bleiben, weil auch über 6 Wochen nach dem Beginn des Shutdown in Deutschland immer noch nicht genügend spezielle Masken für alle vorhanden sind.

Die Bevölkerung soll sich deshalb vor allem mit selbst genähten Mund-Nase-Masken, mit Schals oder Tüchern behelfen.

Corona Gesichtsmaske | Foto: NickyPe, pixabay.com, Pixabay License

Corona Gesichtsmaske | Foto: NickyPe, pixabay.com, Pixabay License

Regelungen in den Ländern

Doch Deutschland wäre nicht ein föderaler Bundesstaat, wenn diese Maskenpflicht in allen Bundesländern gleich ausgelegt würde. Nein, auch hierbei kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Und gibt es abhängig vom Bundesland zum Teil abweichende Vorschriften zum Tragen einer Maske.

Maskenpflicht im Bundesland ab 27.04.2020:

  • Baden-Württemberg: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Bayern: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Berlin: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
  • Brandenburg: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Bremen: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Hamburg: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Hessen: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Mecklenburg-Vorpommern: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Niedersachsen: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Nordrhein-Westfalen: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Saarland: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Sachsen: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Schleswig-Holstein: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr
  • Thüringen: Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr

Abstand halten trotzdem wichtig!

Es kann gut sein, dass sich die Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nase-Maske im öffentlichen Raum je nach Bundesland in den nächsten Tagen oder Wochen wieder ändern. Auch wird bereits diskutiert, dass im Fernverkehr der Bahn künftig das Tragen eines Mundschutzes zur Pflicht werden soll.

Deshalb sollte man sich immer wieder informieren, was aktuell der Stand der Dinge in Bezug auf Hygiene-und Schutzmaßnahmen ist. Damit zum einen die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin aktiv verhindert werden kann, und man zum anderen nicht riskiert, ein Bußgeld zu kassieren, weil man sich nicht korrekt verhält.

Ganz wichtig ist dabei jedoch die Tatsache, dass ein Mund-Nase-Schutz absolut kein Ersatz für das Abstandhalten und das Kontaktverbot ist. Auch weiterhin muss unbedingt darauf geachtet werden, einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Menschen einzuhalten.

Ein Mund-Nase-Schutz ist kein effektiver Schutz gegen eine Virusinfektion. Er kann nur verhindern helfen, dass bereits infizierte Menschen, die in Regel in den ersten Tagen nichts von ihrer Infektion wissen, das Coronavirus über ihre Atemwege verteilen.

Wenn also jeder Mensch eine Mund-Nase-Maske trägt und den Mindestabstand zu anderen Personen einhält., dann ist der Übertragungsweg zu einem großen Teil blockiert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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