Höhere Kfz-Steuer: Soviel mußt du mehr bezahlen.

Ab 2017 wird die Kfz-Steuer anhand der Schadstoffemissionen neu berechnet. Für viele Auto-Besitzer bedeutet das höhere Steuern. Doch es gibt eine Ausnahme.

2017 ist ein Superwahljahr. Neben den Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wählen die Bundesbürger im Herbst auch einen neuen Bundestag. Diese Wahlen werfen bereits jetzt ihre Schatten voraus. Kanzlerin Merkel (CDU) will noch einmal antreten und die SPD versucht sich irgendwie in eine besere Position zu bringen.

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Unter Mißachtung jedweder Basisdemokratie in der Partei hat Noch-Parteichef Sigmar Gabriel in einem Interview mit einer Zeitschrift (!) erklärt, von seinen Posten als SPD-Chef und Wirtschaftsminister zurückzutreten und stattdessen ins Auswärtige Amt zu wechseln. Was in diesem Zusammenhang jedoch viel wichtiger ist, ist die Tatsache, daß Gabriel zudem auf den inoffiziellen Posten des Kanzlerkandidaten verzichten wird. Martin Schulz, gerade Präsident des Europarlaments, soll nun für die SPD in die Schlacht ziehen.
Man darf gespannt sein, wie die Wähler aber auch die eigenen Genossen dieses Postengeschachere innerhalb der SPD aufnehmen werden.

Steuererhöhung

Während es also bei der SPD eher suboptimal läuft, könnte sich die CDU eigentlich ins Fäustchen lachen. Doch das Böse Wort „Steuererhöhung“ schwebt ausgerechnet im Superwahljahr 2017 über der Regierung. Dabei hatte sich doch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, „Mister schwarze Null“, dafür verbürgt, daß es vor und nach der Bundestagswahl keine Steuererhöhungen geben wird.

Doch das war – wie es bei Schäuble sehr häufig der Fall ist – nur Schall und Rauch. Kabinettskollege Verkehrsminister und Mautfetischist Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, nachdem die Höhe der Kfz-Steuer künftig anders ermittelt wird. Die soll nun noch mehr von den Schadstoffemissionen abhängen, die ein Auto in die Luft bläst, hierbei besonders vom ausgestoßenen Kohlendioxid (CO2). Das wird unweigerlich dazu führen, daß viele Autobesitzer künftig eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen.

Anderes Meßverfahren

Wenn du nun glaubst, daß Dobrindt irgendwelche Schlüsse aus dem Volkswagen-Skandal gezogen hätte, dann wirst du leider enttäuscht. Hintergrund für die Änderung ist ein neues Meßverfahren, daß ab September 2017 in Europa zum Einsatz kommen wird.

Bislang wird der CO2-Wert nach dem sogenannten NEFZ-Meßverfahren ermittelt. NEFZ steht für „Neuer Europäischer Fahrzyklus„. Dieser legt fest, unter welchen Bedingungen und Geschwindigkeiten ein Fahrzeug getestet wird, um so den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu ermitteln. Dabei konnten die Hersteller bislang ein großes Wort mitsprechen, mit bekannt negativen Auswirkungen.

Ab September kommt das neue Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zum Einsatz. Damit sollen die CO2-Werte auf dem Papier endlich mehr der Realität entsprechen. Spezielle Optimierungen und Präparierungen von Testfahrzeugen, mit denen regelrechte Traumwerte auf dem Prüfstand erreicht wurden, sind mit WLTP nicht mehr erlaubt.

Wie wirkt sich WLTP auf den CO2-Anteil aus?

Wie die einzelnen Fahrzeuge unter dem neuen Meßverfahren abschneiden, davon hängt die künftige Höhe der Kfz-Steuer ab. Experten sagen besonders für auf Sparsamkeit getrimmte Kleinwagen spürbar höhere Werte voraus, weil sie im WLTP-Test öfters und länger unter Vollast laufen müssen. Große Autos mit viel PS bzw. KW werden dagegen wohl niedrigere CO2-Werte als bislang aufweisen.

Erhöht sich für mich die Kfz-Steuer?

Wenn du eher ein kleines Auto fährst, wirst du dich jetzt sicherlich fragen, ob du demnächst mehr Kfz-Steuer bezahlen mußt. Dazu mußt du wissen, wie sich die Höhe der Kfz-Steuer ergibt.

Die Höhe des CO2-Ausstoßes hat einen direkten Einfluß auf die Höhe der Kfz-Steuer. Sie ist aber nur eine von drei Punkten, die zur Berechnung der Steuer herangezogen werden. Neben der CO2-Emission kommt es auch auf die Hubraum-Größe und die Art des Antriebs an, sprich Diesel- oder Benzin-Motor.

Abhängig vom Datum der Erstzulassung gibt es zudem Freigrenzen für den CO2-Wert. Diese Freigrenze wird in g/km (Gramm pro Kilometer) angegeben. Jedes Gramm über der Freigrenze kostet 2 Euro, alles darunter ist steuerfrei.

Folgende steuerfreie Freigrenzen gibt es derzeit für PKW:

  • Erstzulassung vor dem 1. Januar 2012 bis 120 g/km
  • Erstzulassung ab dem 1. Januar 2012 bis 110 g/km
  • Erstzulassung ab dem 1. Januar 2014 bis 95 g/km

Stößt beispielsweise dein Kleinwagen, der im April 2013 zum ersten Mal zugelassen wurde, CO2 in Höhe von 105 g/km aus, dann bleibt er steuerfrei. Mit dem neuen Meßverfahren WLTP könnte sich der bisher ermittelte Wert von 105 g/km jedoch erhöhen. Dann könnte die Messung vielleicht 130 g/km ergeben. Das würde bedeuten, daß die Kfz-Steuer für dich deutlich teurer wird.

Doch es gibt Entwarnung: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts!

Die bereits heute im Straßenverkehr befindlichen Autos sind vom neuen WLTP Meßverfahren nicht betroffen. Für diese Fahrzeuge gilt auch weiterhin der unter NEFZ-Bedingungen ermittelte CO2-Wert und damit auch die daraus ermittelte Kfz-Steuer.

Nur Fahrzeuge, die ab dem 01. September 2017 eine neue Typenzulassung erhalten, werden nach den mit dem neuen WLTP-Meßverfahren ermittelten Werten besteuert. Fahrzeuge, die bereits im Schaufenster stehen und bestellbar wären, sind davon also noch ausgenommen.
Ab 2019 gilt das WLTP dann für alle Neuzulassungen.

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