EU-Leistungschutzrecht: Das Ende des Internets naht!

Am 20. Juni wird über nicht weniger als die Zukunft der Informationsfreiheit im Internet entschieden. Noch kannst du dich wehren!

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und so hatten sicherlich nicht wenige Menschen die Hoffnung, dass es nach dem DSGVO nicht mehr schlimmer kommen konnte. Mit diesen unausgereiften Beschlüssen zum Datenschutz, die vor allem für kleine Selbständige und Unternehmen eine große Rechtsunsicherheit gebracht haben, den meisten Verbrauchern aber herzlich egal sind, dachte man, sei der Boden der Absurditäten vorerst erreicht. Doch diese Hoffnung erfüllt sich nicht. Schon droht das nächste Münster aus Brüssel: Das EU-Leistungsschutzrecht.

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Der digitale „Experte“ Kommissar Günther Oettinger, der von Internet genauso viel Ahnung hat wie von englischer Aussprache und Grammatik, ist die treibende Kraft hinter dem nächsten noch mächtigeren Sargnagel für die digitale Branche. Das EU-Leistungsschutz, so wie es jetzt von Lobbyisten durchgedrückt werden soll, wäre der Anfang vom Ende der Informationsfreiheit im Internet. Dagegen ist die DSGVO nur ein laues Lüftchen.

Darum geht es im EU-Leistungsschutz

Wie gesagt, man kann sich kaum vorstellen, daß es noch weltfremdere Bestimmungen geben könnte als die DSGVO, doch das geplante EU-Leistungsschutzrecht reißt diese Hürde locker. Im Einzelnen geht es um die Reform des EU-weiten Urheberrechts. In einfachen Punkten zusammengefasst droht künftig dies dem Netz:

  • Linksteuer: Die kostenfreie Verlinkung von Zeitungsartikeln und anderen urheberrechtlichen Veröffentlichungen wird nicht mehr möglich sein.
  • Zensur: Plattformen müssen künftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank auf urheberrechtliche geschützte Inhalte abgleichen.
  • Kein Big Data und keine wissenschaftliche Arbeit: Selbst das Analysieren von öffentlich verfügbaren Daten wird künftig urheberrechtlich geschützt.

Sollte das so am 20. Juni 2018 von EU-Abgeordneten beschlossen werden, ist das Internet wie wir es heute kennen und als Informationsquelle nutzen schlichtweg tot.

Big Data wäre damit, noch bevor es überhaupt seine Wirkung entfalten könnte, im EU-Raum schon wieder am Ende. Die Entscheidung darüber, welche Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und welche nicht, würden Algorithmen und Bots treffen. Der Zensur wären damit Tür und Tor geöffnet. Und die  Linksetzung zu Fakten und Informationen, das ist die Grundidee des Internets, würde damit auf einen Schlag lizenzpflichtig und deshalb in der großen Masse unterbleiben. Niemand würde mehr einen Link zu einer Zeitungs- oder Magazin-Homepage setzen, wenn er dafür plötzlich eine Art Linksteuer zahlen soll. Damit wäre das Internet in der Tat kaputt, denn autark operierende Homepages ohne Verlinkung zu anderen Seiten oder die Einbindung von Inhalten anderer würde niemand mehr nutzen. Damit würden proprietäre Systeme entstehen, wie das einst AOL oder Compuserve waren, die hauptsächlich eigene Inhalte verlinkt haben und die zurecht heute nicht mehr existieren.

Wer hat sich das ausgedacht?

Die Frage nach dem Urheber ist schnell beantwortet. Die Verlage suchen immer noch nach einer Kompensation für das zusammenbrechende Geschäft mit ihren gedruckten Werken am Kiosk. Dafür haben sie nicht zuletzt eine starke Lobby – vor allem in den Unionsparteien – gefunden. Diese drückten bereits das deutsche Leistungsschutzrecht gegen alle Bedenken und Widerstände durch und hofften auf den großen Geldregen.

Dieser blieb bekanntlich aus. Google zahlte nicht und drohte stattdessen gar mit der Delistung von Zeitungsseiten aus dem Suchindex. Deshalb knickten die Verleger ganz schnell wieder ein und verzichteten bei den Großen der Branche auf das Anwenden des Leistungsschutzrechtes. Nur kleinere Anbieter wurden abkassiert, viele von diesen gaben ihr Geschäftsmodell auf.
Auch in anderen EU-Staaten fielen die Verleger mit ihren feuchten Träumen auf die Nase, so auch in Spanien. Dort reagierte Google kurzerhand mit der Einstellung des Dienstes Google News. Das schadete besonders den kleinen Verlagen ordentlich. Mehr Geld für Verler gab es ebenfalls nicht.

Doch all diese Erfahrungen ließen die Verleger nicht zur Vernunft kommen, und so versuchen nun auf EU-Ebene das Gleiche, was ihnen schon mit den nationalen Versionen des Leistungsschutzrecht nicht gelungen ist. Gier nach Geld, das niemals fließen wird, vernebelt halt die Sinne. Und technikferne EU-Kommissare wie Günther Oettinger, für den das Internet immer noch Neuland ist, unterstützen die Verleger in ihrem Amoklauf.

Schaden wird dies der gesamten digitalen Branche, weil das Internet, so wie es heute dasteht, in seinen Grundmauern erschüttert und die freie Informationsbeschaffung durch das EU-Leistungsschutzrecht unmöglich gemacht wird.

Wehr dich!

Noch ist dieser Schwachsinn namens EU-Leistungsschutzrecht nicht beschlossen. Noch können der Prozess der Meinungsbildung der EU-Abgeordneten und damit die Abstimmung am 20. Juni im positiven Sinne beeinflusst werden.

Jeder sollte deshalb seinen EU-Abgeordneten kontaktieren und darüber aufklären, was sie da eigentlich beschließen wollen. Besonders die Abgeordneten aus den Reihen der CDU und CSU, die für Deutschland im EU-Parlament sitzen, wollen für das neue EU-Leistungsschutzrecht stimmen. Sprich diese Politiker gezielt an und mache ihnen klar, dass sie im Begriff sind, das Internet in seiner heutigen Form zu beerdigen! Noch ist Zeit dafür.

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