Österreich entschärft DSGVO.

In 4 Wochen tritt die DSGVO europaweit in Kraft. Österreich verringert nun drastisch die möglichen Strafen.

Ein Gespenst geht derzeit in der Wirtschaft um, und zwar sowohl in der Online-Wirtschaft als auch in den herkömmlichen offline Unternehmen. Dieses Gespenst hat einen Namen und der lautet: DSGVO. Das steht für Datenschutzgrundverordnung und die ist genauso sperrig, wie der Name verspricht.

DSGVO sorgt für Verunsicherung

Im Netz scheint es derzeit nur noch ein Thema unter Unternehmern zu geben. Die horrenden Sanktionen, die jedem Unternehmen drohen, wenn es die neuen Datenschutzverordnungen nicht haarklein umgesetzt hat, wenn die Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 nach 2-jähriger Einführungsphase endgültig an den Start geht.

Über 30 Prozent der Unternehmen, so schätzt man, haben sich bislang überhaupt noch nicht mit → mehr lesen…

Machst du dich als WhatsApp User strafbar?

Hier erfährst du, warum nicht jeder WhatsApp Nutzer eine Abmahnung fürchten muß.

Das Amtsgericht im bescheidenen Bad Hersfeld hat dieser Tage für ein echtes Erdbeben im Netz gesorgt. Nach einem Urteil dieses Amtsgerichts, stellt die Datenweitergabe von WhatsApp ein unzulässiges Verhalten des Nutzers dar.

Nach dem Bekanntwerden dieser Rechtsauffassung überschlugen sich die Meinungsäußerungen in den sozialen Netzen. Nicht wenige Kommentatoren waren der Meinung, daß sich nun jeder WhatsApp Nutzer strafbar mache und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis kostenpflichtige Abmahnungen ins Haus flattern.

Ganz so schlimm es jedoch nicht.

Worum geht es?

Im Urteil des Bad Hersfeld heißt es, daß:

…jeder Nutzer … bei der Nutzung dieser App jeweils und fortwährend eine tatbestandliche Rechtsverletzung im Sinne einer

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Eltern haften nicht für ihre Kinder

BGH weist Filesharing-Klagen zurück.

Der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ hat schon auf den an Bauzäunen inflationär aufgehängten Schildern keine rechtliche Bedeutung, denn nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht könnten die Eltern rechtlich belangt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Kinder auf Baustellen gelangen. Doch dann hat der Baustellenbetreiber die Beweispflicht, daß er der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, sprich einen für Kinder unüberwindlichen Zaun aufgestellt hat. Mit dem erfolgten Eindringen der Kinder liegt das Problem eindeutig beim Baustellenbetreiber, und nicht bei den Eltern.

Und so verhält es sich auch bei volljährigen Kindern, die Software aus illegalen Tauschbörsen herunterladen. Die Eltern sind nicht grundsätzlich verpflichtet, die Kinder zu belehren, daß Tauschbörsen illegal sind. Dies müsse erst geschehen, wenn → mehr lesen…

Schwarz-gelbe Koalition läßt Abmahner ungeschoren

Dem geplanten Gesetz gegen das Abmahnunwesen droht das Aus.

Die Abmahnindustrie kann sich freuen. Von der schwarz-gelben Bundesregierung geht für sie keine Gefahr für ihre einträglichen Geschäfte aus. Ein geplantes Gesetz, das den Abmahnwahnsinn wenigstens zum Teil eindämmen sollte, wird höchstwahrscheinlich an koalitionsinternen Querelen scheitern.

Lange hatte es gedauert, bis ein Kompromissvorschlag zum Vorgehen gegen das Abmahnunwesen vorlag. Zwar waren die Möglichkeiten zum Schutz der Bürger vor der Abmahnindustrie in diesem Kompromissvorschlag schon arg beschnitten wurden. Doch es gab zumindest diesen Gesetzentwurf.
Dieser sah nun vor, den Streitwert bei einer ersten Abmahnung wegen einfacher Urheberrechtsverletzung auf 1.000 EUR zu begrenzen (frühere Vorschläge sahen eine Obergrenze bei 500 EUR) und so die Anwaltskosten zu begrenzen. Die Auslagenpauschale, die Rechtsanwälte bei der → mehr lesen…

Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder

Bundesgerichtshof weist Klage der Musikindustrie zurück.

Auf dieses Urteil wurde lange gewartet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich eine weitreichende Entscheidung zum leidigen Thema Filesharing getroffen. Demnach müssen Eltern  nicht für die Aktivitäten ihres minderjährigen Kindes bei illegalen Tauschbörsen haften, wenn sie das Kind ausreichend darüber belehrt haben, daß der Tausch von geschützten Werken illegal sei. Eine Verpflichtung, das Kind ständig bei der Nutzung des Internets  zu beobachten oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht nicht.

Nach Auffassung des BGH müssen die Eltern ihren Kindern nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen und ihnen unterstellen, daß sie Rechtsverletzungen begehen. Nur wenn bereits eine Abmahnung vorliegen sollte, dann sind die Eltern zu besonderer Vorsicht gezwungen. Solange aber gilt das Prinzip → mehr lesen…

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