Zensursula: Inder, Kinder und Lügen.

Indische Botschaft widerlegt von der Leyens Behauptungen.

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Ursula von der Leyen, kurz Zensursula genannt, behauptet gern etwas, für das sie weder nachhaltige Quellen nennen kann und das noch viel weniger den Tatsachen entspricht. Selbst nach Hinweis auf die falschen Behauptungen wiederholt sie diese authistisch und unbeirrt weiter. Sturheit und Beratungsresistenz als Lebensmotto, Zensursula macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt.

Das mag Frau von der Leyen witzig finden. In ihrem Fall bleibt einem jedoch dann spästens das Lachen im Halse stecken, wenn diese falschen Behauptungen als Grundlage für Gesetze dienen. Wie zuletzt beim umstrittenen Zugangserschwerungsgesetz, besser bekannt unter Internetsperren und Zensurinfrastruktur, geschehen.

Als Grundlage für die Richtigkeit eines solchen Machtwerkes von Gesetz hat Zensursula gern darauf verwiesen, daß Kinderpornografie in vielen Ländern nicht ungesetzlich sein soll. Dabei nannte sie immer wieder Indien als schelchtes Beispiel. In Indien soll laut von der Leyen Kinderpornografie nicht verboten sein. Und deshalb würden dort viele  Server stehen, die kinderpornografisches Material anbieten und damit den Milliardenreibach machen.
Das sind gleich 3 Lügen auf einmal:

  1. ist in Indien Pornografie allgemein verboten
  2. existieren trotzdem noch spezielle Kinderporno-Verbotsparagrafen
  3. gibt es überhaupt keinen Milliardenmarkt im WWW mit Kinderpornografie

Die Abgeordneten im Bundestag, die sich selbst fast nie im Einzelnen mit den Gesetzesvorlagen beschäftigen, über die sie abstimmen sollen, sondern auf ihre Kollegen in der Fraktion vertrauen und dem Abstimmungsbefehl der Fraktionsführung folgen, haben die Internetsperren deshalb quasi im Schnellverfahren abgesegnet. Ebenso im Bundesrat. Ein Armutszeugnis für die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
Die Parlamentarier wurden von Zensursula mit falschen Behauptungen konfrontiert und somit bewußt getäuscht. Das alleine sollte reichen, um Frau von der Leyen aus ihrer Entscheidungsposition zu entfernen. Der Wähler hat es im Herbst in der Hand.

Auch Indien hat die Nase voll von den unrichtigen Unterstellungen. Ganz offiziell hat jetzt die indische Botschaft in Berlin die Behauptungen von Frau von der Leyen widerlegt. In einem Schreiben heißt es:

Die Behauptung, daß es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und daß Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend.

Die Begehung solcher Straftaten kann mit Haftstrafen in Höhe bis zu sieben Jahren und Geldstrafen bis zu einer Million Rupien (ungefähr 15000 Euro) bestraft werden. Es ist ebenfalls eine Straftat in Indien, solches Material im Internet zu betrachten oder herunterzuladen und der Strafrahmen dafür ist derselbe wie oben.

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmißbrauch … Diese Abschnitte decken auf umfassende Weise die Verbrechen in Bezug auf Kindesmißbrauch ab.

Das Informationstechnologiegesetz in geänderter Form von 2008 wurde am 05. Februar 2009 erlassen, um sich mit den Fällen der Kinderpornographie in elektronischer Form zu befassen. Nach … diesem Gesetz ist es in Indien ein krimineller Akt, Material, welches Kinder in öbszöner, unanständiger oder sexuell expliziter Weise darstellt, in jeglicher elektronischen Form zu veröffentlichen, zu übertragen, zu sammeln, zu erschaffen, zu suchen, zu fördern, zu bewerben, auszutauschen oder zu vertreiben.

Sollte Frau von Leyen also weiter bei ihren Lügen bleiben, dann wird es wohl zu diplomatischen Unstimmigkeiten zwischen Deutschland und Indien kommen. Ob sich das die deutsche Wirtschaft in Zeiten der Krise leisten kann, darf mit Recht bezweifelt werden.

Nicht nur daß Zensursula einer Internetzensur Tür und Tor öffnet, nein sie sorgt auch noch diplomatischen Streit, der sich vielleicht auch noch ökonomisch auswirken wird. Immerhin ist Deutschland noch Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU.
Wie unfähig muß man eigentlich sein, um bei der Union Minister zu werden?

Übrigens gibt die Bundesregierung sogar offiziell zu, daß man keinerlei Ahnung davon habe, in welchen Ländern Kinderpornografie nicht unter Strafe steht. Das sollte mal jemand der Ursula vorlesen.

Gefunden bei Netzpolitik.org und ODEM.blog.

achtung Nachtrag(14.07.09): Jörg Tauss, MdB (Piraten), hat sich beim Botschafter Indiens für die Lügen von Zensursula entschuldigt.
Mal abgesehen davon, daß man nur um Entschuldigung bitten kann, gewähren muß einem das schon der Gegenüber, wäre das eigentlich Aufgabe der Bundesregierung, speziell Auswärtiges Amt und Familienministerium. Aber recht hat er.

achtung Update(16.07.09): Zensursula bedauert jetzt ihren Fauxpas. Doch so richtig will sie ihr Unvermögen nicht eingestehen: „Erste Überprüfungen haben ergeben, daß der Hinweis korrekt ist. Es ist sehr bedauerlich, daß die jüngste Entwicklung in Indien noch nicht erfasst ist.“
Und damit lügt sie munter weiter und macht alles nur noch schlimmer. Wie der Botschafter Indiens bereits erklärt hat: Die Anti-Kinderporno-Gesetze existieren seit 1973(!) in Indien.
Gibt es niemanden im Familienministerium, der Jahreszahlen unterscheiden kann und Zensursula mal vertraulich zur Seite nimmt, um weiteren Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden?

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