Warum sich ein Eigenheim nicht mehr lohnt.

Entgegen landläufiger Meinung sind ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge nur schlecht geeignet. Mieter stehen sich im hohen Alter besser.

Und das obwohl jede Bausparkasse das Gegenteil behauptet. Allerdings meint sie wahrscheinlich eher ihr eigenes Auskommen, als das des Kunden. Die aktuelle und/oder die geplante zukünftige Lebenssituation ihrer Kunden interessiert die Geldhäuser meist nicht bei ihren Empfehlungen zum Immobilienerwerb. Da wird die notwendige Altersvorsorge* zum Totschlagargument für jede weitere Diskussion.

Die Wahrheit zum Thema Traumhaus sieht allerdings anders aus:

  • Wertzuwachs ist meist nicht zu erwarten, die oftmals schlechte Lage ist durch nichts wettzumachen. Renditegewinne sind nur in Toplagen möglich, aber was heute eine Toplage ist, kann morgen schon out sein.
  • Alte Häuser sind meist ein energetisches schwarzes Loch. Nebenkosten
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Herr Tiefensee, bitte gehen Sie in Urlaub!

Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Tiefensee,

bitte gehen Sie endlich in Urlaub.
Sie haben es ja nun geschafft mit ihren total sinnfreien Vorschlägen auch mal in die Schlagzeilen zu kommen. Auftrag ausgeführt.
Nun gönnen Sie uns bitte wieder Ruhe und verschonen Sie uns mit weiteren geistigen Ergüssen.

Vielleicht nächstes Jahr wieder, dann ist wieder Sommerpause.
Wenn Sie dann noch im Amt sind. Ich will es nicht hoffen 😉

Hochachtungsvoll

Beobachter

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Hintergrund:

Der Herr Bundesverkehrsminister Tiefensee, der im eigenen Ministerium nur „Pfütze“ genannt werden soll (Ob das wohl mit seinen qualifizierten Vorschlägen zusammenhängt?), will mal so nebenbei 22 Verkehrsschilder abschaffen.

Hier einige der Schilder, die Tiefensee abschaffen will:

einbahn.jpg Nee ist klar. Die entgegenkommenden Fahrzeuge zeigen mir schon den Weg. → mehr lesen…

Für Livestreams braucht man Rundfunklizenz – Update

Die Landesmedienanstalten wollen kontrollieren, wer im Internet Livestreams anbietet.

Denn wer solche Livestreams ins Internet stellt, braucht dafür zukünftig eine klassische Rundfunk- bzw. Fernsehlizenz. Bayern geht -wie immer bei unsinnigen Sachen- voran und will schon ab August seine Landesmedienanstalt das Netz kontrollieren lassen. Die restlichen Bundesländer wollen folgen.

Der neue Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, daß Livestreams, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, eine Rundfunklizenz brauchen. Kosten dafür zwischen 200 EUR und 5.000 EUR.
Dabei streiten sich noch die Zuständigen, was überhaupt unter diese neuen Lizenzbestimmungen fällt. Während einige der Auffassung sind, daß z.B. eine Webcam nicht darunter fällt, obwohl mehr als die 500 Nutzer darauf zugreifen können, wäre die Vereinssitzung live ins Internet übertragen sehr wohl Rundfunk und soll → mehr lesen…

ICE-Unfall hätte in Katastrophe enden können

Nach der Untersuchung des ICE-Unfalls von Köln kommt das Eisenbahnbundesamt zu der Auffassung, daß dieser Vorfall zu einer Katastrophe hätte führen können.

Offenbar sind die Passagiere des ICE 518 nur knapp einem tragischem Unglück entgangen. Nur die geringen Geschwindigkeiten, mit denen der Zug nach der Ausfahrt aus dem Kölner Hauptbahnhof unterwegs war, verhinderten die Katastrophe.
Wäre die Radsatzwelle bei Höchstgeschwindigkeiten von 300 km/h gebrochen, wäre ein Unfall wie bei dem ICE-Unglück in Eschede von 10 Jahren möglich gewesen. Zu dieser Einschätzung kommt das Eisenbahnbundesamt.

Vielleicht sollte man das Gesamtkonzept ICE noch einmal gründlich überdenken. Schließlich gibt es offenbar einige Schwachstellen des ICE gegenüber dem französischen TGV.

Quelle: SPIEGEL

achtung.gif Nachtrag (19.07.08): Mittlerweile gehen Experten davon aus, daß die eingesetzten Radsatzwellen → mehr lesen…

WLAN-Betreiber haftet nicht für Hacker

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Main) haftet der Betreiber eines WLAN nicht für rechtswidrige Handlungen eines Dritten.

Bislang herrschte die Rechtsauffassung, der WLAN-Betreiber ist für alles verantwortlich, was über sein Netz geschieht. Auch für rechtswidrige Handlungen, die von ungebetenen Gästen -sprich Hackern, die sich unautorisiert Zugang zum WLAN verschafft haben- durchgeführt werden.
Das OLG ist der Ansicht, daß der WLAN-Betreiber ohne hinreichende Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen durch Dritte nicht verantwortlich zu machen ist. Allein die Tatsache, daß bekannt ist, daß Fremde sich ins WLAN einhacken können, reicht nicht, um den Betreiber nachträglich verantwortlich zu machen.
Damit hebt das OLG ein Urteil des Landesgerichts auf, das auf vorbeugende Security-Maßnahmen bestanden hatte.

Quelle: IT-Business → mehr lesen…

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