Mobbing bei SchülerVZ

Neue Funktion beim Netzwerk SchülerVz in der Kritik.

Das soziale Netzwerk SchülerVZ, das in letzter Zeit in wenig ins Hintertreffen gegenüber anderen Netzwerken geraten ist, hat eine neue Funktion implementiert. Die kann jedoch dazu benutzt werden, um andere Schüler zu mobben.
Im sogenannten „VZ-Pausenhof“ können SchülerVZ-User ihre Mitschüler mit Top oder Flop bewerten: Daumen hoch für Top, Daumen runter für Flop.

Das Ganze erinnert ein wenig an Gladiatoren-Wettkämpfe im antiken Rom, an dessen Ende der Kaiser per Daumen über das weitere Wohl des unterlegenen Kämpfers entschied. Daumen runter war die Höchststrafe.
Nun brauchen die im VZ-Pausenhof abgewerteten Schüler nicht um ihr nacktes Leben fürchten, ihre soziale Stellung im Klassengefüge kann durch diese Abwertung aber sehr wohl in Mitleidenschaft geraten. Wer → mehr lesen…

Guttenberg: Vorerst aussortiert

Münchner Buchhandlung boykottiert das Guttenberg-Buch.

Die inszenierte Wiederauferstehung des Freiherrn zu Guttenberg in den letzten Wochen ging gehörig in die Hose. Das Publikum ist wohl doch nicht so blöd, wie Karl-Theodor es eingeschätzt hat. Die große Mehrheit findet ein mögliches Comeback des ehemaligen Bundesverteidigungsministers zum einen viel zu früh und zum anderen vermisst sie wirkliche Reue und Erkenntnis beim Plagiator Guttenberg.

Die minutiös abgestimmte PR-Aktion, zuerst ein Interview im kanadischen Fernsehen zum Thema Eurokrise, dann die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof in der Plagiatsaffäre und zu guter letzt das neue Buch, im dem Guttenberg dem Zeit-Journalisten Giovanni di Lorenzo ein Interview zu aktuellen Tagespolitik in Deutschland gibt, hätte perfekt laufen können. Doch es lief ein bisschen zu glatt, als → mehr lesen…

Widerstand gegen die elektron. Gesundheitskarte

So kann man sich gegen die elektronische Gesundheitskarte wehren.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll derzeit bundesweit anlaufen. Die Krankenkassen fordern derzeit ihre Versicherten auf, ein Passfoto einzusenden, damit für sie eine eGK erstellt werden kann. Doch der Widerstand regt sich, denn die eGK ist ein Sicherheitsrisiko. Die versprochenen Vorteile könnten mit anderen Maßnahmen einfacher, billiger und vor allem sicherer erreicht werden.

Der Hauptkritikpunkt an der eGK ist, dass die komplette Krankenakte auf der Karte gespeichert ist. Dadurch wird jeder zum gläsernen Patienten. Durch viele Sicherheitslücken, die auch schon vor Einführungsstart bekannt geworden sind, kann später niemand mehr dafür garantieren, dass wirklich nur Berechtigte die persönlichen Daten einsehen können. Mit vielen der bereits an die Arztpraxen ausgelieferten Karten-Lesegeräte ist → mehr lesen…

Löschen statt Sperren

Bundestag hebt Internetsperren-Gesetz endgültig auf.

Und kommt damit im Kampf gegen Kinderpornografie in der Realität an. Der Irrweg der geplanten Netzsperren gegen verbotene und unliebsame Webseiten wird nicht weiter verfolgt. Zukünftig hat das BKA das Recht, solche Seiten ganz einfach zu löschen, auch wenn die Inhalte auf Servern im Ausland liegen. Und das Löschen klappt überraschend gut und schnell.
Überraschend vor allem für Politiker aus den Reihen von CDU und CSU. Hatte doch die CDU im Bundestagswahlkampf 2009 mit dem vermeintlichen Kampf gegen Kinderpornografie versucht, Wählerstimmen zu fangen. Die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, eine politisch gescheiterte Person, kämpfte an vorderster Front für die Einführung von Internetsperren. Das brachte ihr den Namen Zensursula ein.

Ein inhaltlich dämliches Stopp-Schild sollte → mehr lesen…

Gebetsverbot an der Schule

An einer öffentlichen Schule darf nicht gebetet werden.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) entschieden. Das Urteil betrifft allerdings nur den konkreten Einzelfall. Ob sich andere Gerichte in Zukunft auf dieses Urteil beziehen werden, bleibt abzuwarten.

Geklagt hatte ein junger Muslim, dem an seiner Berliner Schule das Beten gen Mekka von der Schulleitung untersagt wurde. Nach mehreren Instanzen hat nun letztlich das BVerfG das Gebetsverbot bestätigt. Demonstrative Gebete würden nicht dem Schulfrieden dienen, so die Begründung.
Der Staat garantiert zwar die Freiheit der Religion, aber auch die Freiheit von Religion. Niemand darf durch die Religion eines anderen beeinträchtigt werden.

Tatsächlich sind allein an der Schule des Klägers fünf Weltreligionen vertreten. Sollten die alle auf ihre religiösen Ansprüche klopfen und Zeit und → mehr lesen…

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