Papstsatire führt zur Entlassung

Witze über den Papst führen zur Entlassung

Freiheit ist ein hohes Gut. Sie zu schützen und zu erhalten, sollte das vornehmlichste Ziel eines jeden demokratischen Staates sein. Auch Satire ist eine Art, seine persönliche Freiheit auszuleben. Doch nicht jeder Witz ist ungefährlich.

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Entlassung & ALG-Sperre

Das mußte ein Krankenpfleger im Bodenseekreis erfahren, der im Internet kritische Texte über den Papst verbreitete. Ganz bewußt nutzte der Krankenpfleger ein Pseudonym, denn sein Arbeitgeber war die Caritas. Diese betreibt das Krankenhaus, in dem der Krankenpfleger arbeitete, bis die papstkritischen Texte und seine Urheberschaft der Caritas bekannt wurden. Das Krankenhaus reagierte prompt und drohte mit der fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung. Man einigte sich zwar letzlich auf einen Aufhebungsvertrag, doch dadurch kassierte der nunmehr exKrankenpfleger von der Arbeitsagentur eine 3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes. 3 Monate kein Geld wegen Papstwitzen, da kennt die propagierte Nächstenliebe der Kirche schnell Grenzen.

Kirchen-Arbeitsrecht

Der Mann klagte gegen die Sperre, doch das Landessozialgericht Stuttgart ließ ihn abblitzen. Eine Kündigung durch die Caritas wäre rechtens gewesen und damit auch die Sperre des ALG. Die katholische Kirche dürfe ihren Angestellten fristlos und ohne Abmahnung kündigen, wenn diese den Papst beleidigen. Und das selbst dann, wenn diese sich außerdienstlich illoyal gegenüber der Kirche verhalten. Wer die katholische Kirche beleidigt, der fliegt, denn bei Witzen über den Papst versteht die Kirche offensichtlich keinen Spaß. Und da ist ihr auch die Freiheit der Satire und die des Einzelnen reichlich egal. Kirchenrecht und Kirchenarbeitsrecht stehen offenbar über den weltlichen Rechten.

Das zu ändern, ist dringlicher denn je. Ein spezielles Arbeitsrecht, das die bei einer der Kirchen Angestellten gegenüber anderen Arbeitnehmern massiv benachteiligt, gehört abgeschafft. Streikrecht und persönliche Freiheit muß der Staat für jeden Arbeitnehmer garantieren, egal welchem Arbeitgeber er seine Arbeitskraft verkauft. Persönliche Befindlichkeiten der Kirche dürfen dabei nicht mal Rande Beachtung erfahren. Stattdessen sollten der Kirche rechtliche Konsequenzen drohen, wenn sie weiterhin den eigenen Angestellten die einfachsten Arbeitnehmerrechte verwehrt.

Kirchenaustritt

Wer dieses System der Amtskirchen in Deutschland nicht weiter mit seinem Geld unterstützen will, der sollte sich ernsthaft mit dem Thema Kirchenaustritt beschäftigen. Der ist zwar bewußt kompliziert gehalten, aber keinesfalls unmöglich. Dieser Antrag* hilft dabei.

Quellen: SpOn, taz

 

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