Gericht stoppt Telekom Flatrate-Drosselung
Verträge mit Geschwindigkeits-Begrenzung sind unzulässig
Im März 2013 wurden die Pläne der Deutschen Telekom bekannt, in Zukunft nur noch DSL-Verträge mit der Option zur Geschwindigkeitsbegrenzung abzuschließen. Wer in den Augen des Magenta-Konzerns zu viel surft, dem soll der Internetzugang ab gewissen Schwellenwerten drastisch ausgebremst werden, beispielsweise ab 75 GB Surfvolumen im Monat auf lächerliche 384 KBit/s. Das hat mit einer Flatrate nichts mehr zu tun. Später ruderte die Telekom etwas zurück und versprach gedrosselte Geschwindigkeiten von 2 MBit/s, doch am Grundprinzip der Volumenbegrenzung wollte sie nichts ändern.
Doch jetzt wird die Telekom ihre Pläne wohl ändern müssen. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass alle Verträge für Flatrates, die die Drosselung auf 384 KBit/s bzw. 2 MBit/s enthalten, unzulässig sind. Das → mehr lesen…