Waffenattrappen und Messer in der Öffentlichkeit verboten

Verschärftes Waffenrecht gebilligt

Der Bundesrat hat heute ein verschärftes Waffenrecht gebilligt. Waffenattrappen und Messer sind damit in der Öffentlichkeit verboten.

10.000 € Bußgeld kostet in Zukunft das Tragen von Schußwaffenimitaten. Der Kauf und der Besitz sind aber weiterhin erlaubt; ein Zugeständnis an das europäische Spielzeug-Recht.

Wie man jedoch die nachgemachte Waffe nach dem Kauf nach Hause bekommen soll, um diese ganz schnell sicher im Waffenschrank zu verstauen, diese Weisheit geht nicht aus dem neuen Waffenrecht hervor. Mit dem praktischen Umsetzen von gesetzlichen Regelungen haben es die Politiker ja nicht so.
Denen ist nur wichtig dem permanenten Rufen nach verschärften Gesetzen nachgekommen zu sein. Wie sich die verschärften Regelungen dann im Alltag umsetzen lassen, ist ihnen völlig egal, denn garantiert wird → mehr lesen…

Personalausweisnummern selbst erstellen

Mit einem Online-Tool des Chaos Computer Club ist es ganz einfach möglich, eine Personalausweisnummer zu erzeugen.

Viele Altersverifikationssysteme im Internet fragen die Personalausweisnummer ab, um den Zugang zu einer Seite zu ermöglichen oder auch nicht. Maßgeblich beim Überprüfungsalgorithmus ist eine korrekte Kombination aus Behördenkennzahl und Postleitzahl.

Zum einen kann man mit diesem Tool also schnell mal eine Perso-Nummer zaubern und muß seine echte Ausweisnummer nicht bekannt geben. Zum anderen jedoch zeigt dieses Tool, wie löcherig und damit sinnlos so eine Altersverifikation ist, wenn sie so leicht zu knacken ist.

Quelle: com! 4/2008

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Provider liefert falsche Daten ans BKA

Wie schnell eine Existenz durch Schlampigkeit des eigenen Internet-Providers in Deutschland zerstört werden kann, zeigt ein wahrer Vorgang, den man im law blog nachlesen kann.

Wieder einmal zeigt sich, daß die Aussage: „Ich habe nichts zu verbergen, also auch nichts zu befürchten.“ leider nicht stimmt, sondern daß der Umgang mit personenbezogenen Daten streng limitiert werden muß. → mehr lesen…

Schäuble scannt weiter

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Nummernschild-Scanning als verfassungswidrig eingestuft hat, will Bundesinnenminister Schäuble die LKW-Mautbrücken trotzdem nutzen. Die Daten aus der LKW-Maut sollen zur Strafverfolgung auch weiterhin genutzt werden.

Und das obwohl das BVerfG grundgesetzwidrige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ untersagt hat.

Quelle: Handelsblatt → mehr lesen…

Nummernschild-Scanning ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entsprechende Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein gekippt.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz. Die entsprechenden Regelungen in den Polzeigesetzen sind damit nichtig.

Damit gab das BVerfG drei Autofahrern Recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.

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