Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Nummernschild-Scanning als verfassungswidrig eingestuft hat, will Bundesinnenminister Schäuble die LKW-Mautbrücken trotzdem nutzen. Die Daten aus der LKW-Maut sollen zur Strafverfolgung auch weiterhin genutzt werden.
Und das obwohl das BVerfG grundgesetzwidrige Ermittlungen „ins Blaue hinein“ untersagt hat.
Quelle: Handelsblatt
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12. März 2008 um 11:55 Uhr
Schäuble steht halt über dem Geschwätz von so ein paar Verfassungsrichtern.
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