Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entsprechende Landesgesetze aus Hessen und Schleswig-Holstein gekippt.
Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz. Die entsprechenden Regelungen in den Polzeigesetzen sind damit nichtig.
Damit gab das BVerfG drei Autofahrern Recht, die ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen.
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