Aktueller E-Mail-Disclaimer

In Zeiten von Schäubles Datensammelwut ist man gezwungen, seine Kontaktpartner immer wieder auf die bestehenden Zwänge aufmerksam zu machen.

Hier vom Schnüffelblog der E-Mail-Disclaimer eines Rechtsanwaltes :

Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de.

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Schäubles Fingerabdruck für jedermann

Der Chaos Computer Club (CCC) hat der neuesten Ausgabe seiner Zeitschrift „Die Datenschleuder“ ein biometrisches Sammelalbum für Fingerabdrücke schnüffelfreudiger Politiker beigelegt. Bereits enthalten ist der Fingerabdruck von Bundesinnenminister Schäuble. Dessen Abdruck könne man z.B. für das Einkaufen bei edeka benutzen, schlägt der CCC vor. Wie das funktioniert kann man in einem Video (Link auf CCC-Homepage) sehen.

Jeder soll das Album mit den fehlenden Abdrücken, u.a. von Merkel und Beckstein, durch einfaches Sammeln im Alltag auffüllen. Wie man Fingerabdrücke am besten sammeln kann, dazu gibt der CCC ebenfalls auf seiner Homepage anschauliche Informationen.

Der Chaos Computer Club will mit dieser Aktion

„die Debatte um die biometrische Vollerfassung jedes Bürgers greifbarer machen. Fingerabdruck-Biometrie ist nicht so sicher, wie die Politik beteuert. Sie

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Schutz der persönlichen und beruflichen Kontakte

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rät Bürgerinnen und Bürgern, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für → mehr lesen…

Bruch der Verfassung

Hier die Liste der Abstimmung im Bundestag zum Thema „Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ am 09. November 2007, sprich Vorratsdatenspeicherung der Telefon- und Internetdaten aller Bürger.

>>Ausgerechnet am 09. November, welch Ironie der Geschichte.<<

Konfrontieren Sie den Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis mit dieser Abstimmungsliste und fragen sie nach, wie er oder sie zu diesem vorsätzlichen Bruch der Verfassung steht und welche Konsequenzen er oder sie daraus ziehen werden. → mehr lesen…

Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt

Dem von mehr als 34.000 Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen wurde zum Teil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.

Die Speicherung der Daten bleibt vorerst weiter zulässig. Das BVerfG war der Auffassung, daß nicht das Speichern selbst, sondern erst der Zugriff auf die Daten in die Freiheit der Bürger eingreift. Bis zum 1. September hat die Bundesregierung jetzt einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Dann wird in der Hauptsache entschieden.

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont:

„Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass

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