Schutz der persönlichen und beruflichen Kontakte

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rät Bürgerinnen und Bürgern, sich wirksam vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

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1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die verbreitete „freiwillige“ Datenspeicherung durch Anbieter umgangen werden kann.

Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

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