Internet-Drosselung bei Kabel Deutschland
Auch ältere Verträge sind betroffen.
Die Beschränkung der Internetzugänge auf ein bestimmtes Datenvolumen, nach denen die Zugangsgeschwindigkeit erheblich gedrosselt wird, greift immer weiter um sich. Nach der Telekom und O2 verschärft nun auch Kabel Deutschland die AGB.
Nach Informationen von golem.de werden derzeit alle Kunden der vodafone-Tochter Kabel Deutschland, die ihren Vertrag vor August 2009 abgeschlossen haben, angeschrieben und auf die Änderungen der AGB hingewiesen. Demnach gilt die sogenannte Filesharing-Regelung auch für diese alten Verträge.
Diese Filesharing-Regelung besagt, dass die Zugangsgeschwindigkeit ab einem Volumen von 10 GByte pro Tag gedrosselt wird. Bisher lag diese Grenze bei 60 GByte pro Tag. Außerdem wird von Kabel Deutschland darauf hingewiesen, dass der Internetzugang nicht für dauerhafte Serververbindungen oder Verbindungen von Standorten oder Telekommunikationsanlagen genutzt werden darf. Virtuelle Telefonanlagen oder das Home-Office kann man somit wohl vergessen.
Für die neueren Verträge gelten diese Einschränkungen bereits ab 2012.
Das Ende der Flatrate
Damit verabschiedet sich ein Anbieter mehr von der echten Flatrate fürs Internet. Und man muss wohl davon ausgehen, dass es eine echte Flatrate fürs Internet ohne irgendwelche Beschränkungen in Zukunft nicht mehr geben wird.
Doch noch ist die Geschichte nicht ganz ausgestanden für die Zugangsprovider. Die Telekom unterlag vor Gericht und musste ihre Flatrate-Drosselung wieder zurücknehmen.
Und auch Kabel Deutschland wurde verurteilt, weil zwar mit einer Datenübertragungsrate von 10 bis 100 MBit/s geworben, auf die Drosselung beim Überschreiten gewisser Volumenbegrenzungen aber nicht ausreichend hingewiesen wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Kabel Deutschland in Berufung gegangen ist.
Die Internet-Drosselungen sind ein echter Standortnachteil für Deutschland. Dazu kommt die immer noch sehr lückenhafte Versorgung mit schnellen Internetzugängen. Gerade in ländlichen Gebieten gibt es auch im Jahr 2014, rund 20 Jahre nachdem CDU-Kanzler Helmut Kohl die Datenautobahn zur Ländersache erklärt hat, nach gefühlt 1.000 Initiativen von Bund und Ländern für schnelles Internet in der Fläche, immer noch Orte, die gänzlich abgeschnitten sind von moderner, sprich schneller Kommunikation.
Politik wäre gefordert
Hier wäre die Initiative von „Internetminister“ Dobrindt wirklich einmal gefordert. Doch der missbraucht die Manpower seines Ministeriums für die Ausarbeitung einer völlig sinnlosen und kontraproduktiven PKW-Maut.
Auch EU-Digitalkommissar Oettinger hätte hier eine dankbare Aufgabe. Stattdessen sieht der seine Hauptaufgabe im Abkassieren der Internetuser, denn Oettinger, der geistig noch immer in der analogen Welt verortet ist, möchte eine generelle Abgabe auf geistiges Eigentum einführen, für Musik, Texte und Filme im Internet. Quasi eine Maut fürs Internet.
Mit diesen Politikern wird Deutschland das Problem der langsamen Datenautobahn nicht lösen können.
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Die WAN Kapazitäten werden für den Austausch der Mautdaten benötigt.
Wie will man mit Filesharing argumentieren? Heutzutage haben schon Grafikkartentreiber zwangsweise fast 500MB Ballast für schwach programmierte Verwaltungskonsolen an Bord. Servicepacks haben leicht mal 1GB. Dumbphones syncen permanent und ungefragt völlig aufgeblähte, selbsterstellte Fime und Videos mit der Wolke, z.B. per WLAN von zuhause aus. Filme werden legal von Portalen wie maxdome etc gestreamt. Wie soll denn der Hartz4’ler den ganzen Tag ruhig bleiben, wenn er dann kein Streaming TV mehr gucken kann? 10GB – das ist schneller erreicht als vielen lieb sein dürfte. Und vielleicht auch nur der erste Schritt einer neuen Geldvermehrungsmasche der Telekomfirmen. Hauptsache das neueste Dumbphone wird jährlich zu Dumpingpreis verschleudert.