Gericht stoppt Telekom Flatrate-Drosselung

Verträge mit Geschwindigkeits-Begrenzung sind unzulässig.

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Im März 2013 wurden die Pläne der Deutschen Telekom bekannt, in Zukunft nur noch DSL-Verträge mit der Option zur Geschwindigkeitsbegrenzung abzuschließen. Wer in den Augen des Magenta-Konzerns zu viel surft, dem soll der Internetzugang ab gewissen Schwellenwerten drastisch ausgebremst werden, beispielsweise ab 75 GB Surfvolumen im Monat auf lächerliche 384 KBit/s. Das hat mit einer Flatrate nichts mehr zu tun. Später ruderte die Telekom etwas zurück und versprach gedrosselte Geschwindigkeiten von 2 MBit/s, doch am Grundprinzip der Volumenbegrenzung wollte sie nichts ändern.

Doch jetzt wird die Telekom ihre Pläne wohl ändern müssen. Das Landgericht Köln hat entschieden, daß alle Verträge für Flatrates, die die Drosselung auf 384 KBit/s bzw. 2 MBit/s enthalten, unzulässig sind. Das betrifft praktisch alle Neuverträge ab dem 02. Mai 2013, aber auch Altverträge, wenn zwischenzeitlich der Tarif gewechselt wurde. Bis 2016 wollte die Telekom eigentlich alle Verträge auf das neue System umgestellt habe, wenn es sein müßte, auch durch Kündigung der alten Verträge.

Daraus wird nun erst einmal nichts mehr. Das Kölner Gericht sah die Drosselungsoption als unangemessene Benachteiligung des Kunden. Kunden mit einem VDSL-Zugang könnten dann nur noch mit weniger als 10 Prozent der Geschwindigkeit surfen, das ist nicht hinnehmbar. Wer im Festnetz eine Flatrate abschließt, erwartet auch eine Flatrate; und keine Einschränkungen, wie im Mobilfunk, so die Richter.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Die Telekom wird das Urteil wahrscheinlich nicht akzeptieren und in Berufung gehen.

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2 Kommentare

  • Und wahrscheinlich wird die Telekom bei der Berufung Recht bekommen. Zumal es um Formalitäten geht, die leicht aus dem Weg geräumt werden können.

  • Ralf

    Es geht ja nur im die Bezeichnung „Flatrate“. Wenn die Telekom das Produkt anders nennt, darf sie auch drosseln. Es müssten dann wohl bloß die Verträge mit den Kunden gekündigt und neu abgeschlossen werden.