Das Gäfgen-Urteil und die Grundrechte

Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen erhält Schmerzensgeld wegen Folterandrohung – und die Volksseele kocht.

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Im Jahre 2002 hatte Magnus Gäfgen den damals 11-Jährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, um Lösegeld von dessen Eltern zu erpressen. Bei der Übergabe des Lösegeldes kam es zur Festnahme von Gäfgen. In der anschließenden Vernehmung drohten die Beamten mit Folter, falls sich Gäfgen weiterhin weigern sollte, den Aufenthaltsort des Jungen  zu nennen. Daß der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot war, wußten die Polizeibeamten damals noch nicht.

Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit, der dazu den Auftrag von Polizeivizepräsident Daschner bekam, der wiederum sich Rückendeckung aus dem hessischen Innenministerium geholt hatte, drohte Gäfgen mit Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt hat. Ein Spezialist sei bereits unterwegs. Außerdem wurde die Verabreichung eines Wahrheitsserums angekündigt.

Das waren ganz eindeutig Androhung von Folter. Artikel 1 und 104 Grundgesetz verbieten ganz eindeutig den Einsatz solcher Untersuchungsmethoden. Die Herren Daschner und Ennigkeit wurden dafür wegen Nötigung und Anstiftung zu Nötigung im Amt zu Geldstrafen mit Bewährungsauflagen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält diese Strafen für zu gering.
Gäfgen klagte gegen das Land Hessen und verlangte 10.000 EUR Schmerzensgeld sowie Schadenersatz für die Folterdrohungen. Das Landgericht Frankfurt entschied nun, daß Magnus Gäfgen ein Schmezensgeld in Höhe von 3.000 EUR plus Zinsen vom Land Hessen erhält.

Das brachte die Volksseele zum Kochen. „Wie kann man einem Kindsmörder auch noch Schmerzensgeld zugestehen?“, „Alle Mittel waren erlaubt, um das Kind zu finden“ lautete der allgemeine Tenor an Stammtischen und einschlägigen Boulevard-Medien. BILD sprach gar vom Schandurteil.

Daß es BILD, wenn es der Auflage nützt, nicht so mit der Verteidigung von rechtstaatlichen Prinzipien hat, überrascht nicht. Doch wie schon beim angedrohten Fluglotsenstreik kann man nur immer wieder betonen, die im Grundgesetz verankerten Rechte stehen Jedem zu. Niemand darf in Deutschland mit Folter bedroht oder gar wirklich gefoltert werden. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit darf unter keinen Umständen verlassen werden. Und deshalb ist dieses Urteil zu begrüßen, völlig unabhängig davon, was man von der Person Gäfgen hält. Justizia trägt nicht umsonst eine Augenbinde.

Und falls es die hochgekochte Volksseele etwas beruhigt: Die 3.000 EUR wird Gäfgen nicht behalten dürfen. Da er aus seinem Mordprozess noch 71.000 EUR Schulden bei der Justizkasse hat, wird das Geld direkt an die Staatskasse zurück  wandern.

Quellen: swp, n-tv

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2 Kommentare

  • Christian Alexander Tietgen

    Wie wenig Verständnis die Leute für den demokratischen Rechtsstaat haben…

  • Thomas Becker

    Egal wie ekelhaft die Person Gäfgen ist, mir ist er alles andere als sympathisch.
    Aber Folter im Rechtsstaat darf nicht sein. Wenn doch, was käme als nächstes ?
    Wo wird die Grenze gesetzt, ab wann „darf“ gefoltert werden ?
    Und vor allem wer ? Migranten, Homosexuelle, anders denkende ?
    Nein, das darf niemals sein.