Der Fluglotsenstreik und die Grundrechte

An diesem Donnerstag wollen die Fluglotsen streiken – und die Reisebranche steht kopf.

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Ab Morgen früh 6 Uhr wollen die Fluglotsen keine zivilen Flüge mehr abfertigen. Das hat die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) angekündigt. Bis 12 Uhr mittags soll dann der gesamte Flugverkehr an den deutschen Flughäfen ruhen. Bis zu 2.500 Flüge könnten deshalb ausfallen.
Damit droht mitten in der Ferienhochsaison das totale Chaos im Flugverkehr. Die Airlines rechnen mit hohen Verlusten.

Auslöser für diese Eskalation war ein von der GdF als nicht zumutbar erklärtes Angebot der Deutschen Flugsicherung vom Wochenende. Das vorgelegte Angebot, Gehaltserhöhung um 3,2 Prozent und Einmalzahlung von 0,8 Prozent plus Infaltionsausgleich ab November 2012, blieb weit hinter den Erwartungen der Gewerkschaft zurück. Diese hatte eine statte Gehaltserhöhung von 6,5 Prozent gefordert.

Die Deutsche Flugsicherung versucht nun per einstweiliger Verfügung den Streik verbieten zu lassen.

Die Reisebranche versucht auf allen Kanälen die GdF zum Einlenken zu bewegen. Ein totaler Stillstand an allen deutschen Flughäfen mitten in der Hochzeit der Urlaubssaison würde zu massiven Schäden und Chaos führen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) warnte daher die Fluglotsen vor einem Streik:

Es kann nicht im Interesse der Beschäftigten sein, die Kunden von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften durch Flugausfälle direkt zu schädigen und vielen Bürgern ihren Urlaub gerade jetzt in der Hochsaison zu verderben.

Da sollten sich die Arbeitergeberseite und die deutsche Reisebranche nochmal eingehend mit Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz beschäftigen. Mal abgesehen davon, ob die Forderungen der Gewerkschaft gerechtfertigt sind, das Streikrecht ist ein Grundrecht eines jeden Bürgers in Deutschland! Dabei ist es egal an welcher Stelle er im Arbeitsprozess steht.
Natürlich würde ein möglicher Streik der Fluglotsen für große Behinderungen im Reiseverkehr sorgen und niemand verzichtet gern auf Urlaubsfreuden. Trotzdem darf einem Arbeiternehmer nicht das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen verwehrt werden, nur weil er einen wichtigen Posten hat, der das Leben von vielen Menschen etwas mehr beeinflußt als andere Beschäftigungen.

Landschaftsgärtner dürfen streiken, Fluglotsen oder Lokführer aber nicht. Solch eine Auffassung hat mit Demokratie nichts zu tun.

Quelle: SpOn

achtung Informationen über die Rechte von Passagieren bei Verspätung, Nichtbeförderung und Annulierung findet man übrigens hier.

achtung Update (04.08.2011): Der für heute geplante Streik der Fluglotsen wurde von deren Gewerkschaft GdF abgesagt. Der Flugverkehr läuft ohne Störungen.

 

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