Autofahrer aufgepasst: BGH lässt Dashcams zu

Dashcam-Videos ab sofort als Beweismittel erlaubt, mit Einschränkungen. Das hat der BGH heute entschieden.

Man kennt sie aus mehr oder weniger spektakulären Videos auf der Plattform YouTube. Vor allem osteuropäische Auto- und LKW-Fahrer nutzen Dashcams*, die kleinen Kameras, die hinter der Frontscheibe permanent das Geschehen vor der eigenen Motorhaube filmen, um damit im Fall eines Unfalls entsprechende Beweismittel in der Hand zu haben.

Oftmals ist das auch dringend nötig, wie dieses Video beweist. Die Videoaufnahme zeigt, wie dreist der „Rollerfahrer“ einen Unfall vortäuscht, um so entweder von der Fahrerin oder von der Versicherung Geld zu ergaunern.

Quelle: YouTube

Durch die Filmaufnahmen hätte die Frau locker ihre Unschuld beweisen können, was den Unfallvortäuscher zur schnellen Flucht veranlasst.

Dashcams in Deutschland

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Eltern haften nicht für ihre Kinder

BGH weist Filesharing-Klagen zurück.

Der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ hat schon auf den an Bauzäunen inflationär aufgehängten Schildern keine rechtliche Bedeutung, denn nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht könnten die Eltern rechtlich belangt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können Kinder auf Baustellen gelangen. Doch dann hat der Baustellenbetreiber die Beweispflicht, daß er der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, sprich einen für Kinder unüberwindlichen Zaun aufgestellt hat. Mit dem erfolgten Eindringen der Kinder liegt das Problem eindeutig beim Baustellenbetreiber, und nicht bei den Eltern.

Und so verhält es sich auch bei volljährigen Kindern, die Software aus illegalen Tauschbörsen herunterladen. Die Eltern sind nicht grundsätzlich verpflichtet, die Kinder zu belehren, daß Tauschbörsen illegal sind. Dies müsse erst geschehen, wenn → mehr lesen…

Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kinder

Bundesgerichtshof weist Klage der Musikindustrie zurück.

Auf dieses Urteil wurde lange gewartet. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich eine weitreichende Entscheidung zum leidigen Thema Filesharing getroffen. Demnach müssen Eltern  nicht für die Aktivitäten ihres minderjährigen Kindes bei illegalen Tauschbörsen haften, wenn sie das Kind ausreichend darüber belehrt haben, daß der Tausch von geschützten Werken illegal sei. Eine Verpflichtung, das Kind ständig bei der Nutzung des Internets  zu beobachten oder den Zugang zum Internet teilweise zu sperren, besteht nicht.

Nach Auffassung des BGH müssen die Eltern ihren Kindern nicht von vornherein mit Misstrauen begegnen und ihnen unterstellen, daß sie Rechtsverletzungen begehen. Nur wenn bereits eine Abmahnung vorliegen sollte, dann sind die Eltern zu besonderer Vorsicht gezwungen. Solange aber gilt das Prinzip → mehr lesen…

Keine Preisbindung von Gas und Öl mehr?

Der BGH hat heute entschieden, daß die Gaspreise nicht ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen.

Generell hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Gaspreisbindung an den Ölpreis aber nicht untersagt. In dem Urteil ging es um Verträge von Gasversorgern, die ihre Gaspreise ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt hatten. Und nur diese Ausschließlichkeit wurde vom BGH zurückgewiesen.
Nach Ansicht des BGH müssen die Versorger auch andere Faktoren, wie Netzkosten oder Vertriebskosten, bei der Preisfindung berücksichtigen. Durch die alleinige Kopplung an den Ölpreis würden die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Auffassung der Karlsruher Richter.

Die betroffenen Gasversorger müssen nun ihre Verträge anpassen. Bei der Ermittlung des Gaspreises dürfen Kostensteigerungen an die Kunden weitergegeben werden, allerdings müssen die Kunden auch von Preissenkungen profitieren. Nur → mehr lesen…

Keine Nutzungsgebühr bei Umtausch wegen Mangel

Bei Inanspruchnahme des Umtauschrechts während der Gewährleistung darf für die Dauer der Nutzung keine Gebühr berechnet werden.

Zu dieser Entscheidung kam jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Selbst wenn das Ende der Gewährleistungsfrist kurz bevor steht, d.h. der Kunde das Gerät schon einige Zeit in Benutzung hatte, darf keine Gebühr erhoben werden. Der Kunde erhält eine neues Gerät ohne Kosten für ihn.

Geklagt hatte eine Kundin, die im Sommer 2002 ein Gerät erworben und dieses im Sommer 2004 wegen eines Mangels umgetauscht hatte. Für die knapp zweijährige Nutzung sollte sie eine Gebühr von 70 EUR zahlen. Mithilfe des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände klagte sie sich durch alle Instanzen bis zum BGH.
Der BGH bat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Beurteilung
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