Keine Preisbindung von Gas und Öl mehr?

Der BGH hat heute entschieden, daß die Gaspreise nicht ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen.

Generell hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Gaspreisbindung an den Ölpreis aber nicht untersagt. In dem Urteil ging es um Verträge von Gasversorgern, die ihre Gaspreise ausschließlich an den Ölpreis gekoppelt hatten. Und nur diese Ausschließlichkeit wurde vom BGH zurückgewiesen.
Nach Ansicht des BGH müssen die Versorger auch andere Faktoren, wie Netzkosten oder Vertriebskosten, bei der Preisfindung berücksichtigen. Durch die alleinige Kopplung an den Ölpreis würden die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Auffassung der Karlsruher Richter.

Die betroffenen Gasversorger müssen nun ihre Verträge anpassen. Bei der Ermittlung des Gaspreises dürfen Kostensteigerungen an die Kunden weitergegeben werden, allerdings müssen die Kunden auch von Preissenkungen profitieren. Nur → mehr lesen…