Keine GEZ für Internet-PC

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt die GEZ und den NDR in ihre Schranken verwiesen.

In seinem Urteil vertrat das Gericht die Ansicht, daß für einen beruflich genutzten PC mit Internetanbindung keine Rundfunkgebühren fällig sind.
Geklagt hatte eine Dolmetscherin. Die GEZ hatte ihr im Auftrag des NDR eine Gebührenforderung für deren Internet-PC gesendet. Die Dolmetscherin verweigerte die Zahlung mit der Begründung, daß sie erstens schon die GEZ-Gebühr für ein Radio zahle und zweitens den PC nur beruflich und nicht für den Empfang von Internet-Radioprogrammen nutze.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Dolmetscherin Recht. Der NDR betreibe überhaupt „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet“ und sei auch nicht in der Lage, seine Rundfunkprogramme unbegrenzt vielen Usern anzubieten. Deshalb könne der NDR dafür auch → mehr lesen…

GEZ bekommt den Hals nicht voll

Neue Bezahlmodelle sollen noch mehr Geld bringen.

Die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Sender (ÖR), bekommt offenbar den Hals nicht voll. Man sucht zur Zeit ganz eifrig nach neuen Einnahmequellen.

Immer mehr Leute verzichten heutzutage auf einen Fernseher und nutzen stattdessen lieber das Internet. Das bedeutet für die GEZ aber einen erheblichen Einahmeverlust. Statt für einen Fernseher 17,98 EUR pro Monat abzudrücken, brauchen solche Leute „nur“ noch 5,76 EUR pro Monat zu zahlen. Diese knapp 6 EUR sind fällig, weil sie ja mit ihrem „neuartigen Rundfunkgerät“ (darunter versteht die GEZ so neue Sachen wie PCs, Notebooks und Smartphones) auch die tollen ÖR empfangen können, zumindest theoretisch. Doch nur intellektuell eher am Limit Segelnde werden sich freiwillig „Wetten, dass..?“ auf einem → mehr lesen…

GEZ-Gebühr für Internet-PC unrechtmäßig

Die GEZ-Gebühr für Internet-PCs ist unrechtmäßig.

Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Wiesbaden. In den Vorschriften für eine Gebührenpflicht würden „neuartige Rundfunkempfänger“ (schöne Wortschöpfung der GEZ Bürokraten), wie PCs mit Internetanschluß, überhaupt nicht erwähnt. Deshalb könne nur indirekt auf eine Gebührenpflicht geschlossen werden.

Ein EDV-Fachmann hatte gegen die GEZ-Gebühr für seinen Internet-PC in der privaten Wohnung, den er nur für seine Arbeit nutzt, geklagt. Zwangs-PayTV-Gebühren zahlt er ja ohnehin für seine privaten Fernseher und Radios. Allein das würde den EDV-Fachmann bereits von der zusätzlichen Gebühr für den Internet-PC befreien, so das Gericht.

Weiter ist das Verwaltungsgericht der Meinung, daß schon der vernüftige Menschenverstand einem sagt, daß ein Rundfunkemfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät mit Empfangsteil ist, das auch zum → mehr lesen…

Mach aus deinem PC einen Mac

Wer schon immer einen Mac haben wollte, aber von Apples hohen Preisen abgeschreckt wurde, kann jetzt zu einem kostengünstigen Mac kommen.

Mittels eines USB-Sticks ist die Installation von Mac OS X auch auf Hardware möglich, die nicht aus dem Hause Apple stammt. Man kann so auch auf einem ganz normalen PC das Apple Betriebssystem benutzen.

Normalerweise wird die Installation von Mac OS X verhindert, da die eingebaute Hardware in einem PC nicht die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Mit dem USB-Stick EFiX V1 werden aber die nötigen BIOS Informationen an die Installationsroutine von Mac OS X gegeben und das Betriebssystem läßt sich doch installieren.

Der USB-Stick EFiX V1 muß dafür an einen internen 10-poligen USB Anschluß gesteckt werden, an einer externen USB-Buchse → mehr lesen…

1 2