Keine GEZ für PCs

Eine weitere Schlappe für die GEZ.

Das Verwaltunggericht Gießen hat den Hessischen Rundfunk und seine Erfüllungsgehilfen von der GEZ in die Schranken verwiesen. Geklagt hatten zwei PC-Besitzer, die auch sonst keine weiteren Geräte für die GEZ-Gebühr angemeldet hatten.
Die GEZ wollte aber für die zwei PCs Gebühren kassieren, weil man mit diesen „neuartigen Rundfunkgeräten“ Radio und TV-Programme empfangen könnte. Und da die Kläger kein herkömmliches Radio oder ein TV-Gerät angemeldet hatten, sollten sie halt für die PCs je 5,76 EUR pro Monat zahlen.

Das sah das Gericht anders. Es stellte sich hinter die Kläger, die eine Nutzung ihrer PCs für Radio- oder TV-Empfang bestritten. Die Computer würden lediglich für die Mitgliederverwaltung eines Vereins und zur Erstellung und Aktualisierung von Homepages → mehr lesen…