Jeder kann überwacht werden!

Nach dem Entwurf zum neuen BKA-Gesetz kann Jeder, egal ob verdächtig oder nicht, überwacht werden.

Das Kompromiss-Gesetz, das Zypries und Schäuble in dieser Woche ausgehandelt haben, enthält wohl einiges an Haken für die Sicherheit der Grundrechte der Bürger.
Unter anderem ist darin vorgsehen, daß auch Wohnungen von unverdächtigen Personen mit Videokameras oder Mikrofonen überwacht werden dürfen, wenn sich in diesen Wohnungen auch mal verdächtige Personen aufhalten.
Zypries hatte sich erfolgreich dagegen gewehrt, daß für die Installation des sogenannten „Bundestrojaners“, der für die Onlineüberwachung des Computers von Verdächtigen eingesetzt werden soll, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch die Fahnder des BKA gebrochen wird.
Die Überwachung durch Videokameras hat sie aber offenbar hingenommen.

Quelle: Handelsblatt

Daß dabei die Rechte der → mehr lesen…

Kommt Schwarz-Grün im Bund?

Der designierte Spitzenkandidat der GRÜNEN im kommenden Bundestagswahlkampf hält Schwarz-Grün für eine Option im Bund

Während der FDP-Vorsitzende Westerwelle seine Felle davon schwimmen sieht, doch noch mal Minister in einer Bundesregierung zu werden, und sich deshalb wie Rumpelstilzchen aufführt, träumt Trittin von einer Schwarz-Grünen Bundesregierung.
Trittin, der designierte Spitzenkandidat der GRÜNEN im kommenden Bundestagswahlkampf, kann sich eine Koalition mit „Frau Merkel“ vorstellen.

Wenn ich mit Frau Merkel beispielsweise einen Mindestlohn einführen kann, Atomkraftwerke abschalten kann, warum soll ich dann nicht mit Frau Merkel koalieren,

sagte Trittin. Er glaubt auch nicht, daß das Bündnis der GRÜNEN mit der CDU in Hamburg zu Stimmverlusten im Bundestagswahlkampf führen wird.
Der Bundesvorsitzende der GRÜNEN Bütikofer glaubt jedoch nicht an eine Signalwirkung aus Hamburg für → mehr lesen…

ExInnenminister erwägt erneute Klage gegen Onlinedurchsuchung

Der ehemalige Bundesinnenminister Baum (FDP, Innenminister 1978-1982) erwägt auch gegen das „Kompromiss„-Gesetz zur Onlinedurchsuchung vor das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) zu ziehen. Der Gesetzentwurf war erst nach monatelangem Streit zwischen Zypries und Schäuble zustande gekommen.

Baum ist der Meinung, daß die hohen Hürden, die das BVerfG für Onlinedurchsuchungen auferlegt hat, nicht durch diesen Gesetzentwurf eingehalten werden. Außerdem bleibt die Onlinedurchsuchung aus seiner Sicht ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Menschen.

Quelle: ZEIT online → mehr lesen…

Schäuble zurechtgestutzt

Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schäuble haben sich auf einen Gesetzentwurf für die geplante Onlinedurchsuchung geeinigt.

In Zukunft dürfen Computer von Verdächtigen nach richterlichem Beschluß mit entsprechender Software durchsucht werden. Die heimliche Installation des „Bundestrojaners“ beim Verdächtigen vor Ort bleibt jedoch verboten. Da mußte Herr Schäuble sich wohl oder übel fügen. Die private Wohnung darf nicht betreten werden!
Das bedeutet z.B. für das Bundeskriminalamt (BKA), daß der Trojaner nur online auf dem zu durchsuchenden PC installiert werden darf.

virus.gif

Ob das BKA dazu technisch wirklich in der Lage ist, darf bezweifelt werden. Ein ausgereifter Virenscanner, eine Firewall und aktivierte Verschlüsselungssoftware werden ein gutes Werk zum Schutz der Daten tun.

Quelle: SPIEGEL online → mehr lesen…

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