Wie klagt man bei Hartz4-Problemen?

Eine Klage gegen den Hartz4-Bescheid in 9 Schritten.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Das weiß Jeder, der mal vor Gericht erleben musste, wie mit sogenannten Deals „Recht gesprochen“ wurde. Aber auch beim normalen Weg durch die Instanzen, kommt es darauf an, die richtigen Dingen zur richtigen Zeit zu tun.
Das gilt auch und besonders bei Klagen gegen falsche Hartz4-Bescheide. Fallstricke lauern auch hier.

Auf der Seite „Der Sozialticker“ wird detailliert aufgelistet, was man bei einer Klage gegen den Hartz4-Bescheid beachten muss. Ganze 9 Schritte sind dabei zu beachten:

  • Schritt 1: ladungsfähige Anschrift
  • Schritt 2: Datum und fristgerechte Klageerhebung
  • Schritt 3: das zuständige Sozialgericht
  • Schritt 4: Klageerhebung, Nennung der beklagten Behörde, des Aktenzeichens
  • Schritt 5: Aufforderung des Gerichts,
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Google einigt sich mit belgischen Verlegern

So kann es auch gehen: Urheberrechtsstreit in Belgien beigelegt.

Während hierzulande mit dem Leistungsschutzrecht allerlei Geschütze gegen Google in Stellung gebracht werden (sollen), gewährt uns Belgien einen Blick in die Glaskugel. Google und die Zeitungsverleger einigten sich dort nach jahrelangem Rechtsstreit auf eine Kooperation.

Mit dieser Einigung endet ein jahrelang hartgeführter Kampf, wie er Deutschland erst erst noch bevorsteht. Schon 2006 hatten belgische Verleger gegen Google und dessen Nutzung von Textausrissen und Vorschaubildern von Tageszeitungen in Google News geklagt. Die Gerichte stellten sich auf die Seite der Zeitungsverleger. Auch ein Berufungsverfahren 2011 ging zu Lasten von Google aus. Daraufhin macht Google kurzen Prozess und entfernte alle Links der betreffenden Tageszeitungen aus seinem Index. Ein Vorgehen, dass auch den deutschen Verlegern → mehr lesen…

Wohlstand war gestern

Die Mittelschicht in Deutschland schrumpft dramatisch.

Die CDU schwört bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die soziale Marktwirtschaft. Ihr großer Ahn, Wirtschaftsminister Ludwig Ehrhard, hatte sie praktisch zur Staatsdoktrin erhoben, die soziale Marktwirtschaft. Weg vom kalten, unsozialen Manchester-Kapitalismus hin zum Wohlstand für alle. Von diesem Mythos der 1950er Jahre lebt die CDU noch heute in den Köpfen vieler Menschen.

Nur von diesem Markenkern ist nichts übriggeblieben. Neoliberales Denken, das nur die eigene Klientel in den Mittelpunkt des Handelns stellt, beherrscht die Union heute. Kurzsichtiges Umverteilen von unten nach oben, ohne Rücksicht auf kommende Generationen. Die sozialen Auswirkungen, die daraus zwangsläufig entstehen müssen, lassen sich bereits heute nicht mehr wegdiskutieren. Eine der Folgen ist, dass die Mittelschicht, die sich in der → mehr lesen…

Mal wieder kleine Panne in einem AKW

Nach einer Störung muß das AKW Grundremmingen einen Block abschalten.

Die Atomkraft ist total sicher. Solange nichts passiert. Nur ab und zu kommt es mal zu Störungen. Aber bestimmt nicht mehr als 314 Mal pro Jahr, so wie im AKW Krümmel. Also höchstens einmal pro Tag. Aber sonst ist alles ganz sicher…

Diese Weihnachtsgeschichte der AKW-Betreiber könnte wohl ewig so weitergehen, genügend Subventionen erhalten sie ja. Doch eines Tages wird wohl ein richtig großer Störfall eintreten, denn die Betreiber sind ganz offensichtlich überfordert. Immer wieder kommt es zu Störungen. So jetzt wie jetzt im bayerischen AKW Grundremmingen. Am Montag mußte Block C wegen eines Lecks an einem Meßstutzen unterhalb des Reaktordruckbehälters heruntergefahren werden. Eine Gefährdung des Personals oder → mehr lesen…

Rechte der Fluggäste

Ihre Rechte als Fluggast bei Streik, Verspätung oder Ausfall Ihres gebuchten Fluges

Sie sind ab oder zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union geflogen und Ihre Fluggesellschaft hat Ihren Sitz innerhalb der EU? Ihr Flug war verspätet oder ist annulliert worden und sie waren pünktlich, also etwa 45 Minuten vor dem geplanten Abflug, am Flughafen? Sie können eine Reservierung für den betroffenen Flug vorweisen?
Dann steht Ihnen womöglich eine Entschädigung zu. Nach der am 17.Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung 261/2004 ist das der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich lag. Bei schlechtem Wetter entweder am Abflug- oder Zielflughafen, das einen Start oder eine Landung unmöglich macht, ist das natürlich nicht der → mehr lesen…

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