Was ist ein Vermögensschaden?

Jeder hat das Wort Vermögensschaden vermutlich schon einmal gehört, die Wenigsten können sich jedoch darunter etwas Genaueres vorstellen. Ein Vermögensschaden entsteht dann, wenn Dritte auf Ihr Anraten oder aufgrund Ihrer Versäumnisse einen finanziellen Schaden erleiden. Hier kann bereits ein Ratschlag in finanzieller Hinsicht deutliche Verluste erzeugen, weshalb eine entsprechende Absicherung in vielen Branchen und Berufsgruppen notwendig ist.

Der echte und der unechte Vermögensschaden

Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Arten der Vermögensschäden unterschieden – dem echten, und dem unechten Vermögensschaden. Bei einem echten Vermögensschaden ist weder eine Sache, noch eine Person von einem Schaden betroffen. Bei einem auch „reinen Vermögensschaden“ genannt, ergibt sich jedoch in jedem Fall ein finanzieller Nachteil.

Beispiele:

Ihr Finanzberater, welcher Sie schon lange betreut, rät zu einer Investition in bestimmte Aktien. Dieser garantiert Ihnen einen enormen Gewinn und sichert Ihnen zu, dass es sich um einen Geheimtipp handeln würde. Innerhalb weniger Wochen sinkt der Wert der Aktie aufgrund von Bilanzfälschungen enorm, weshalb das von Ihnen investierte Geld nun verloren ist. Ihnen entsteht durch die falsche Zusicherung des Finanzberaters ein echter Vermögensschaden, welcher von dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert werden muss.

Vor dem Kauf eines E-Bikes wurde Ihnen gesagt, es würde sich um ein neues Bike aus dem aktuellen Produktionsjahr handeln. Das E-Bike wurde jedoch zuvor regelmäßig gefahren und hat deshalb auch keinen neuen Akku mehr. Der Kaufpreis für das Bike entspricht einem neuen Rad, weshalb Ihnen durch die falsche Aussage des Verkäufers hierdurch ein echter Vermögensschaden entsteht.

Als unechten Vermögensschaden werden Folgeschäden von Personen- oder Sachschäden bezeichnet.

Beispiel:

Eine große und nicht ersetzbare Produktionsmaschine fällt aus, weshalb der Betrieb nicht fortgesetzt werden kann und ein enormer finanzieller Schaden für das Unternehmen entsteht. Die Maschine wurde repariert und nach der Ausfallzeit wieder in Betrieb genommen. Hierbei stellte sich dann heraus, dass die Maschine nicht korrekt repariert wurde und weiterhin nicht produziert werden kann. Durch unverkaufte Ware und unterbrochene Lieferketten entsteht ein unechter Vermögensschaden.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht macht in diesen Fällen Sinn und sichert die jeweiligen Unternehmen finanziell ab. Privatpersonen benötigen lediglich eine Privathaftpflichtversicherung.

Vermögensschaden | Foto: kirahoffmann, pixabay.com, Pixabay License

Vermögensschaden | Foto: kirahoffmann, pixabay.com, Pixabay License

Für wen empfiehlt sich welche Versicherung bei Schäden?

Sie haben sich versehentlich auf die Brille eines Freundes gesetzt, welche hierbei kaputt gegangen ist. Hierbei handelt es sich um einen Sachschaden, dessen Reparatur- oder Ersatzkosten von Ihrer Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Bei dem Abbiegen mit dem Rad übersehen Sie einen Fußgänger, welcher sich durch den Aufprall mit Ihnen verletzt. Die Behandlungs- und Folgekosten werden von der Privathaftpflicht des Verursachers, also von Ihrer Versicherung getragen.

Ein Dritter erleidet einen Vermögensschaden, also einen finanziellen Nachteil durch ein Versäumnis, falschen Rat oder Irrtum eines anderen. Die Vermögensschadenhaftpflicht des Unternehmers oder des Betriebs reguliert in diesem Fall den Schaden. Handelte die Schaden verursachende Person allerdings mutwillig, so leistet diese Versicherung in diesem Fall nicht.

Wann wird ein Vermögensschaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?

In vielen Fällen deckt die Betriebshaftpflichtversicherung auch Vermögensschäden ab. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Versicherungssumme nicht so hoch ist, wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht. Bei dieser wird nämlich in der Regel eine Deckungssumme zwischen 100.000 Euro bis 1 Millionen Euro vereinbart – je nach Risiko. Häufig deckt die Betriebshaftpflicht keine unechten Vermögensschäden ab.

Vermögensschäden können sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen entstehen. Da es sich hierbei häufig um enorme finanzielle Verluste handelt, empfiehlt sich eine entsprechende Versicherung, welche je nach Bedarf die individuellen Schäden abdeckt!