Ein Umzug innerhalb Deutschlands optimal organisieren

Ob aus privaten oder aus beruflichen Gründen – immer einmal wieder sehen die Wendungen des Lebens einen Umzug in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Land vor. Zählungen zufolge liegt die Umzugsrate in Deutschland zwischen 3,5 und 4 Millionen Menschen pro Jahr. Umzüge, bei denen ein Wohnsitzwechsel über die Grenze der Gemeinde stattfindet, werden häufig als Binnenwanderung oder Binnenmigration bezeichnet. Deutschland selbst wird dabei jedoch nicht verlassen. Ein klassisches Beispiel wäre ein Umzug von München nach Berlin.

Während anfänglich eine klare Nord-Süd-Bewegung und Ost-West-Bewegung der Bevölkerung zu erkennen war, verwischen diese Umzugstrends immer mehr, sodass der Saldo der Zu- und Wegzüge aus einer Region einander angleichen, auch wenn es nach wie vor allem ländliche Gebiete abgehängt sind. Im Jahr 2018 gab es im Bundesland Brandenburg – dem Speckgürtel der deutschen Hauptstadt Berlin – die mit 15.412 Haushalten höchste Zuzugsrate, während es im gleichen Zeitraum in Nordrhein-Westfalen mit 10.377 Haushalten mehr Fort- als Zuzüge gab.

Damit der Wohnungswechsel nicht zum Albtraum wird

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, tut gut daran, sich ein zuverlässiges Umzugsunternehmen zu suchen. Vor allem Familien oder ältere Menschen, die einen großen Hausstand haben, brauchen oftmals Hilfe beim Packen und Tragen. Wenn die Entscheidung steht, dass ein Umzugsunternehmen mit anpacken soll, damit alles weniger anstrengt und nicht ganz so stressig ist, muss zunächst einmal ein seriöses Umzugsunternehmen her. Dies wiederum bedeutet, dass verschiedene Angebote von Dienstleistern eingeholt werden sollten, um deren Leistungen miteinander zu vergleichen und festzustellen, welches Angebot am besten passt.

Trotz der Buchung eines seriösen Umzugsunternehmen müssen die Umziehenden auch einige Dinge selbst erledigen. Dazu gehören vor allem die folgenden Tätigkeiten:

Umzugs-LKW | Bild: 200degrees, pixabay.com, Pixabay License

Umzugs-LKW | Bild: 200degrees, pixabay.com, Pixabay License

  • ALTE WOHNUNG AN DEN VERMIETER ÜBERGEBEN
    Ist die alte Wohnung gekündigt und die neue Wohnung gefunden, geht es zunächst einmal darum, die eigenen Sachen zu sortieren und sicher zu verpacken. Sind laut Mietvertrag Schönheitsreparaturen wie Streicharbeiten durchzuführen, müssen diese durch den Mieter erledigt werden.
  • ADMINISTRATIVE DINGE ERLEDIGEN
    Wer schon einmal umgezogen ist, kennt den langen Rattenschwanz an administrativen Tätigkeiten wie die Ummeldung, die Kündigung aller Verträge im alten Zuhause und den erneuten Abschluss im neuen Zuhause. Außerdem sollte erwogen werden, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen.
  • DAS HIGHLIGHT: DER TAG DES UMZUGS SELBST
    Der Tag des Umzugs beginnt eigentlich bereits ein paar Tage vorher, indem ein Parkverbotsschild in der Nähe des eigenen Zuhauses aufgestellt wird. Dies ist vor allem in engen Straßen oder großen Städten relevant, damit die Wege, über die das Mobiliar und die Umzugskisten getragen werden müssen, möglichst kurz sind.

Um alles jederzeit im Blick zu erhalten und trotzdem nichts zu vergessen, gibt es Checklisten für alle Umzugsphasen, die sich die Umziehenden ganz einfach aus dem Internet herunterladen können.

Umzugskosten können von der Steuer abgesetzt werden

Personen, die aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können die Kosten als Werbungskosten geltend machen und so ihre Einkommensteuer verringern. Für einen Großteil der entstandenen Kosten müssen sie allerdings Belege haben, doch es existiert auch eine Umzugskostenpauschale, für die keine einzelnen Belege vorliegen müssen. Diese Pauschale beläuft sich seit dem 1. März 2020 auf 1.639 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnern, 820 Euro bei Singles und für jedes weitere Familienmitglied 361 Euro.

Unter der Voraussetzung, dass der Umzug ausschließlich gewerblichen Zwecken dient, können auch Unternehmen die Kosten, die ihnen durch einen Firmenumzug entstehen, in Form von Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Als absetzbare Aufwendungen kommen neue Büromöbel, Aufwendungen für Renovierungen oder Installationsarbeiten am alten und neuen Gewerbeobjekt in Frage. Auch anfallende doppelte Mietzahlungen dürfen angerechnet werden.