Die Akte Wulff

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Wulff bei einer Anklage?

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Die Akte Wulff wird immer dicker. Die Ungereimtheiten, falschen Darstellungen und Irrtümer häufen sich. Ging es anfangs nur um die ominöse Kreditfinanzierung des privaten Hauses des Bundespräsidenten, füllt sich nun die Akte Wulff immer weiter.

Hier eine Liste der bisher bekanntgewordenen Fakten:

  • Hauskredit von den Eheleuten Geerkens; verschleierte Zahlung über Bundesbank-Scheck, hastige Umschuldung auf BW-Bank
    • unvollständige Angaben auf Anfrage im niedersächsischen Landtag
  • Drohungen gegen Zeitungsredaktionen per Telefon, Mißachtung der Pressefreiheit
  • Urlaube im Ferienimmobilien von wohlhabenden Freunden aus der Wirtschaft
    • in der Finca von Maschmeyer auf Mallorca
    • in der Villa der Eheleute Gerkens in Florida
    • in der Villa von Wolf-Dieter Baumgartl in Italien
  • Upgrades auf Flügen der airberlin und der Lufthansa
  • VIP-Leasing von Audi für Frau Wulff
  • Durch Maschmeyer finanzierte Werbung für Wulff-Buch
  • Werbung von Sponsoren für die Party-Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog“
  • Verwendung von Steuergeldern für den „Nord-Süd-Dialog“
    • Finanzierung von Geschenken (Kochbücher) für die Party-Gäste aus Landesmitteln
    • Lüge im Parlament (nach Meinung der SPD) zum Einsatz von Steuergeldern

Das ist der Stand der Dinge bisher. Diese Liste ist garantiert unvollständig, denn ausschließen, daß noch mehr Dinge ans Tageslicht kommen, kann niemand. Auf Aufklärung durch Wulff selbst braucht man allerdings nicht zu warten. Der NochBundespräsident gibt immer nur das zu, was eh schon bekannt oder bewiesen ist. Aber dafür entschuldigt er sich dann jedesmal im Nachhinein und bittet um Vertrauen.

Dieser Mann ist eine Zumutung. Eine Belastung für das Amt und für das Land. Bei halbwegs vorhandener Intelligenz sollte man das auch für sich selbst erkennen können.
Doch Wulff will auf Biegen und Brechen im Amt bleiben. Und das kann er auch, solange er nicht von sich aus zurücktritt, denn eine Amtsenthebung ist nicht so einfach möglich. Das Grundgesetz kennt nur den Weg über Artikel 61, in dem es eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Präsidenten vorsieht, wenn dieser das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze vorsätzlich verletzt hat. Eine Abwahl wegen persönlicher Uneignung für das Amt ist leider nicht vorgesehen.
Es bedarf einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages oder des Bundesrates, um diese Klage beim BVerfG anzustrengen. Daß diese Mehrheiten zustande kommen, davon ist derzeit nicht auszugehen. Und selbst wenn, dann ist nur schwer nachzuweisen, daß Wulff das Grundgesetz oder Bundesgesetze verletzt hat. Deshalb könnte Wulff unbehelligt bis zum vorgesehenen Ende seiner Amtszeit im Schloss Bellevue sitzen bleiben.

Könnte, denn noch droht ihm eine Anklage der SPD vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof. Seine Immunität als Bundespräsident hilft ihm da nicht weiter, denn diese gilt nur bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn. Und rechtliche Konsequenzen im Sinne von Geld- oder Haftstrafe braucht Wulff nicht zu fürchten, denn der Strafgerichtshof kann keine Strafen aussprechen. Doch kann dieser feststellen, ob die Regierung Wulff (war 2003-2010 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen) Verfassungsbruch begangen hat.
Und genau das wirft die SPD der Regierung Wulff vor. Konkret geht es um den Verdacht, daß Zahlungen aus der Landeskasse für die Promi-Party-Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog“ geflossen sind und Wulff davon wußte. Sollte sich das bewahrheiten, dann hat Wulff und seine Landesregierung eindeutig die Verfassung gebrochen.

Sollte der niedersächsische Staatsgerichtshof also am Ende zu diesem Ergebnis kommen, daß Wulff die Verfassung gebrochen hat, ist er als Bundespräsident neben der moralischen Verantwortung, der er schon heute nicht mehr gerecht werden kann, auch rechtlich nicht mehr zu halten. Die Frage ist nur, ob Wulff und die Kanzlerin wirklich die Dauer des Verfahrens durchstehen wollen oder ob sie das Land nicht schon vorher von der Belastung Wulff erlösen wollen.

Quellen: n-tv

achtung Update (25.01.2012): Und wie erwartet wird Liste immer länger. Nun hegt sich der Verdacht, daß sich Wulff während seiner Amtszeit als Bundespräsident der Vorteilsnahme schuldig gemacht hat. Sollte sich dieser Vorwurf bestätigen, wird sich die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen die Aufnahme von Ermittlungen sträuben können.

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