Kirche klagt gegen Sonntags-Shopping

Die christlichen Kirchen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Sonntags-Shopping.

Die Kirchen mal wieder. Wenn es um Freiheiten geht, sind sie ganz schnell und versuchen, diese zu unterbinden. Diesmal geht es um die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auf die Sonntage im Land Berlin. Bischof Huber äußerte sich vor dem Verfassungsgericht mit einem Bibelzitat:

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Den Sonntag heiligen heißt: sich öffnen für die Teilhabe an Gottes Heiligkeit.

Übersetzt heißt das: „Kommt alle in die Kirchen und laßt euch von uns sagen, wie ihr zu leben habt.“ Gut, wenn dann in den Städten alles geschlossen ist, sonst könnte noch einer auf die Idee kommen, den Gottesdienst zu schwänzen.

Daß in Deutschland mindestens 30 Prozent der Bevölkerung keiner Kirche angehören und weder an Gottes noch eine andere Heiligkeit glauben, ist dem Bischof offensichtlich entgangen. Selbst diejenigen, die noch offiziell einer Kirche angehören, sehen die Kirche maximal zu Weihnachten von innen und haben sonst nicht viel mit den Amtskirchen und deren Forderungen gemein. Trotzdem maßt sich die Kirche an, über die Freizeit der Bevölkerung entscheiden zu wollen.

Interessant dabei: In vielen Bundesländern, so auch in Berlin, wurden die Sonntagsöffnungszeiten gar nicht ausgeweitet. An ganzen 10 Sonntagen im Jahr (plus ein paar zu besonderen Anlässen) dürfen die Geschäfte in Berlin öffnen. Da irrt die Kirche also gewaltig. Außerdem geht es den Amtspredigern auch gar nicht ums ganze Jahr, sondern eher um die Adventszeit:

Der Advent soll eine Zeit der Besinnung, nicht des Kommerzes sein.

Der wirkliche Hintergedanke ist dabei, daß viele Advents-Basare und -Konzerte erst am Nachmittag stattfinden und so der Kirche die zahlende Kundschaft weglaufen könnte, wenn die Geschäfte ab 13 Uhr öffnen dürfen. Da ist es dann in den Augen der Kirche besser, die Geschäfte haben geschlossen und die Menschen kommen zum Advents-Basar. Ihr Geld dürfen sie ruhig da ausgegeben.
Sehr durchsichtig das Ganze, Herr Huber!

Ob die Klage überhaupt zulässig ist, wird das Bundesverfassungsgericht jetzt klären müssen. Der Sonntagsschutz kommt zwar im Grundgesetz vor, ist aber kein einklagbares Recht. Das wissen auch die Kirchen und haben daher auf Religionsfreiheit geklagt. „Wer einkaufen geht, könne nicht mehr von der Kirche erreicht werden“, so die hanebüchene Argumentation.

Sollte die Klage angenommen werden, dann wird es Zeit, daß Atheisten mit der gleichen „Logik“ auf totale Sonntagsöffnung klagen. Es gibt schließlich auch die negative Religionsfreiheit. Jeder der das will, kann auch aus der Amtskirche austreten*. Mit seinem Glauben hat solch ein Schritt nichts tun, nur die Kirchenoberen wird es gewaltig ärgern.

Quelle: taz

 

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