Kompromiß zum BKA-Gesetz

SPD und Union haben sich auf einen Kompromiß geeinigt und wollen so das BKA-Gesetz doch noch durchpeitschen.

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Das Machwerk BKA-Gesetz soll auf jeden Fall am 01. Januar 2009 in Kraft treten. Dafür tut Bundesinnenminister Schäuble offenbar alles. Seinen fanatischen Traum von der totalen Überwachung gibt er so schnell nicht auf.

Er und Bundesjustizministerin Zupries, die bei der Speicherung von Fluggastdaten mal einen hellen Moment hatte, der aber leider nicht von Dauer war, haben sich auf eine abgespeckte Version des neuen BKA-Gesetzes geeinigt. Diese Version soll noch heute(!) in den Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat eingebracht werden. Das abgespeckte Gesetz soll so noch schnell durch die Parlamente gepeitscht werden, damit es ab 2009 gelten kann.
Wenn die Bundesregierung wirklich etwas will, dann kann sie auch erstaunlich schnell sein. Leider immer nur bei Sachen, die gegen Bevölkerung gerichtet sind.

Die abgespeckte Version des neuen BKA-Gesetzes sieht nun vor, daß auch bei „Eilfällen“ immer ein Richter der Online-Durchsuchung zustimmen muß. Das hatte sich Schäuble ganz anders gewünscht. Er wollte, daß der BKA-Präsident bei “besonderen Gefährdungssituationen” den Einsatz des Bundestrojaners auch ohne richterlichen Beschluß anordnen darf. Die Schnüffler sollten sich also selbst kontrollieren. Da kann man leicht diktatorische Elemente nicht ganz leugnen.
Außerdem wird ein Richter auch entscheiden, welche Daten nach einer Online-Durchsuchung herauszufiltern sind. Damit soll ein unantastbarer Kernbereich der Privatsphäre geschützt werden. Und dies im Gesetz besonders herauszustellen, ist offenbar notwendig. Man kennt augenscheinlich das Vorgehen des BKA. Wer sich mit den Methoden des BKA mal näher beschäftigen will, sollte das Blog annalist lesen.
Die Durchsicht des gesammelten Materials sollen immer der Datenschutzbeauftragte und zwei Beamte des BKA leisten.

Die weiteren Kritikpunkte an der BKA-Novelle, wie bei den Zeugnisverweigerungsberechtigten, bleiben allerdings bestehen. Danach dürfen Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte jederzeit überwacht werden. Nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete dürfen sich noch unbeobachtet fühlen.

Sollte das BKA-Gesetz, auch in der jetzt abgespeckten Version, in Kraft treten, ist Deutschland ein großes Stück weiter auf dem Weg zum Überwachungsstaat.
Jetzt liegt es an den Oppositionsparteien Grüne, FDP und LINKE und an engagierten Bürgern gegen dieses Gesetz zu kämpfen.
DDR 2.0 braucht niemand und will auch niemand haben in diesem Land. Außer ein paar Überwachungsfanatikern im Bundesinnenministerium.

Quelle: Handelsblatt

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