Onlinedurchsuchung überflüssig

Die Onlinedurchsuchung von Computern ist total überflüssig.

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Im letzten Jahr haben CDU/CSU und SPD nach etlichen Diskussionen und Änderungen das neue BKA-Gesetz durch die parlamentarischen Instanzen gebracht. Dieses neue Gesetz erlaubt dem BKA nun, zur Terrorabwehr die Rasterfahndung, die Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von Mini-Kameras und -Mikrofonen (zur Erweiterung des großen Lauschangriff). Auch private Rechner dürfen seit Jahresbeginn verdeckt online durchsucht werden.
Die Überwachungsfanatiker im Bundesinnenministerium und im BKA ließen die Sektkorken knallen. Von solchen Observationsmitteln konnten ein Erich Mielke und seine Stasi nur träumen.

Bürgerrechtler und Datenschützer haben das BKA-Gesetz von Anfang an kritisiert. Der Überwachungsstaat nimmt mit diesem Gesetz erschreckende Ausmaße an.

Jetzt stellt sich heraus, daß die neuen Möglichkeiten für das BKA total überflüssig sind. Seit dem Inkrafttreten des neuen BKA-Gesetzes am 01.01.2009 wurde noch nicht eine einzige Onlinedurchsuchung durchgeführt. Es wurde noch nicht mal ein Antrag für eine Onlinedurchsuchung bei Gericht gestellt.
Gut für den Datenschutz und die Rechte des Einzelnen. Es stellt sich aber doch die Frage, wozu das BKA dann so dringend das Recht zur Onlinedurchsuchung benötigt hat. Schließlich wurde das Gesetz mit einem atemberaubenden Tempo durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht.

Das BKA hält die Onlinedurchung „in Zeiten der terroristischen Bedrohung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument”. Man muß sich das BKA also wie eintrotziges Kind vorstellen, das nichts, was es einmal in die Finger bekommen hat, wieder hergeben will. Komme was da wolle. Daß solche Leute für die Sicherheit im Land sorgen sollen, kann nur ein Witz sein. Allerdings ein schlechter.

Es läuft zur Zeit noch eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte der exBundesinnminister Gerhard Baum (FDP). Und im Gesetz steht eine Befristung der Onlinedurchsuchung bis 2020. Trotzdem sollten die zukünftigen Koalitionäre nicht länger warten und dieses Machwerk von einem Gesetz dahin befördern, wo es hin gehört: In die Mülltonne.

Die FDP, und hier speziell die Verhandlungsführerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger, will das Gesetz zum Gegenstand der Koalitionsverhandlungen machen. Offenbar bewegt sich die Union jedoch bei den Themen Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung keinen Millimeter.
Es liegt daher an der FDP, diesem Spuk endlich und sofort ein Ende zu bereiten.

In einem offenen Brief kann man Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu auffordern, in den Koalitionsverhandlungen die Bürgerrechte wieder zu stärken, und so dafür sorgen, daß die FDP nach den geplatzen Steuersenkungs-Wahlkampfblasen nicht auch noch bei diesem Thema umfällt .

Quelle: heise

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