Werbung: Spaß oder Stress?

Die Werbung gehört zu unserem Leben. Die ist in unserer Konsumgesellschaft unentbehrlich. Sie begleitet und beeinflusst uns alle. Einige Leute behaupten aber, dass sie nicht frei in ihren Entscheidungen sind, dass ihre Meinung manipuliert wird, und dass sie deswegen mehr Geld als geplant ausgeben. Man kann ihnen da nicht widersprechen, aber leider ist die Wahrnehmung der Menschen so aufgebaut, dass wir häufig erst mal negativ und kritisch an Dinge herangehen. In diesem Artikel soll es darum gehen, die Vor- und Nachteile verschiedenster Aspekte der Werbung zu beleuchten.

Der größte Vorteil, den wir alle nutzen und nicht merken ist die Aufgeklärtheit. Mit Hilfe von Werbung sind wir alle besser informiert. Wir wissen, was es Neues auf dem Markt gibt. Natürlich geben → mehr lesen…

Congstar mietet Leitungen bei Telekom-Konkurrenz

Congstar, die Billig-Tochter der Deutschen Telekom AG, mietet Leitungen bei der Konkurrenz. Begründung: Die Angebote der Telekom seien nicht wettbewerbsfähig.

Seit Sommer letzten Jahres ist Congstar am Start. Auftrag war es, Kunden von anderen DSL- und Handy-Anbietern zurück zur Telekom zu holen. Wenn schon nicht direkt zur Muttergesellschaft, dann wenigstens zur Billigtochter Congstar.
Im Sektor Mobilfunk hat das bestens geklappt. Hundertausende Kunden konnten zurückgeholt werden.
Im Bereich DSL sieht die Bilanz dagegen nicht so toll aus. Das soll sich mit neuen Billigtarifen ändern. Für 19,99 EUR im Monat gibt es jetzt einen DSL-Anschluß mit Internetflatrate. Bei Bedarf kann sich der Kunde eine Festnetzflatrate für 5 EUR dazubuchen. Damit hofft man mehr Wechselwillige zu Congstar zu locken, denn Internetzugänge werden heute → mehr lesen…

Schornsteinfeger: Lizenz zum Gelddrucken

Nach 70 Jahren wird das Schornsteinfegergesetz aus dem Jahr 1935 endlich gelockert. Bislang beherrschten deutsche Schornsteinfeger ihren Kehrbezirk ohne Konkurrenz, mit festem Kundenstamm und garantierten Gebühren. Und das bis zur Rente!
Glück brachte ein Schornsteinfeger bisher vorallem sich selbst.

Bereits 2003 hatte die EU-Kommission ein Vertargsverletzungverfahren gegen Deutschland eingeleitet, denn das Schornsteinfegergesetz verstößt gegen den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Jetzt endlich wird das Gesetz gelockert: Zukünftig dürfen auch ausländische Schornsteinfeger ihre Dienste anbieten und das als Konkurrent im Kehrbezirk des deutschen Schornsteinfegermeisters. Ein absolutes Novum für deutsche Schonssteinfeger. Allerdings muss dann der Bezirksschornsteinfeger die Arbeit des neuen Kollegen prüfen und feststellen, ob der seine Arbeit richtig gemacht hat. Ganz so schnell geht es dann doch nicht mit den Veränderungen…

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