EuGH holt die Kirche auf den Boden des Rechts

Bisherige Jobvergabe-Praxis der kirchlichen Arbeitgeber ist diskriminierend.

Bei der Kirche gehen die Uhren bekanntlich etwas anders als in der weltlichen Hemisphäre. Den Kirchen liegt nach eigenem Bekunden zwar das Seelenheil aller Menschen am Herzen, noch mehr sind sie jedoch dem Geld zugetan, und natürlich dem Bewahren alter Besitzstände und selbsterfundener Regeln. So ist es heute noch immer so, daß bspw. Bischöfe und andere „Würdenträger“ der Kirchen ihren monatlichen Sold von allen Steuerzahlern erhalten, egal ob diese Steuerzahler Mitglied einer der christlichen Kirchen waren oder sind oder ob sie vielleicht Mitglied in einer anderen religiösen Vereinigung sind.

Kirche als Arbeitergeber

Beim Geld schaut die Kirche da großzügig darüber hinweg, ob jemand getauft und Mitglied der eigenen Kirche ist. Will aber jemand → mehr lesen…