Schwedische Internetprovider speichern keine IP-Adressen mehr

In Schweden speichern die Internetprovider nicht mehr die Verbindungsdaten ihrer Kunden.

So wollen sie ihre Kunden vor Internetüberwachung schützen!

Seit dem 01. April 09 gilt in Schweden ein Gesetz, das den bisher sehr frei gehandhabten Tausch von Musik und Filmen über Filesharing-Programme einschränken soll. Die Unterhaltungsbranche hat nun auch in Schweden das Recht, vom Internetprovider zu erfahren, wer sich hinter einer IP verbirgt.
Bisher war die Herausgabe der Kundendaten nur möglich, wenn im Falle einer Verurteilung auch Haftstrafe drohte. Bei Filesharing ist das eher nicht der Fall. Die Userdaten wurden deshalb auch nicht herausgegeben. Das hat sich mit dem neuen Gesetz geändert. Jetzt reicht eine drohende Geldstrafe für die Herausgabe der Kundendaten. Eine echte Verschlechterung für die Internetuser. Offenbar schreibt → mehr lesen…

Endlager: Jeder 1000. darf Krebs kriegen

Nach einem Entwurf der neuen Sicherheitsbestimmungen für Endlager darf jeder 1000. Anwohner Krebs kriegen.

Erst bei Überschreitung dieser Zahl würden die Sicherheitsanforderungen nicht mehr eingehalten. Tolle Sicherheit!

Atom

Der Entwurf für diese Unsicherheitsbestimmungen stammt aus dem Bundesumweltministerium. Demnach ist ein Endlager auch dann genehmigungsfähig und darf hochradioaktiven Müll einlagern, wenn in nachfolgenden Generationen jeder 1000. Anwohner schwere Gesundheitschäden durch freigesetzte Radionuklide davonträgt. Sprich Krebs durch nicht dichte Endlager, so wie beim Versuchs-Endlager Asse. Da läuft radioaktive Lauge schon seit Jahren aus dem Endlager.

Wenn der Atommüll also nach und nach wieder austritt, soll das noch lange kein Grund sein, das Endlager zu verbieten?! Nachfolgende Genarationen sind heutigen Politikern relativ egal. Die bringen ja keine Wählerstimmen.
Daß der radioaktive Müll bis → mehr lesen…

Bürgerportale und Bundes-E-Mail gecancelt

Der Bundesrat hat die geplanten Bürgerprotale und die Bundes-E-Mail vorerst gecancelt.

Im Prinzip findet man die Ideen gar nicht schlecht, doch der dazu vom Bundesinnenministerium vorgelegte Gesetzentwurf wurde von 3 Ausschüssen des Bundesrates regelrecht zerpflückt. Fazit: „Gut gemeint, jedoch unzureichend umgesetzt und daher nicht geeignet.“

Hauptkritikpunkte: Fehlende Sicherheit und die Vermengung von hoheitlichen Aufgaben und kommerziellen Interessen.
Auch die Verschiebung des „verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts“ zuungusten der Bürger stieß dem Bundesrat auf. Durch die geplanten Regelungen würde es dazu kommen, daß eine als „Einschreiben“ versandte E-Mail bereits nach dem Absenden als ordnungsgemäß zugestellt gilt. Das würde die Beweislast zuungusten des Empfängers verschieben. Bisher ist der Absender dafür verantwortlich, daß eine Nachricht (etwa ein Mahnbescheid) auch ordnungsgemäß beim Empfänger ankommt.
Desweiteren → mehr lesen…

von der Leyen-Internetsperre in 27 sec. umgehen

Die von Bundesfamilienministerin von der Leyen erträumte Internet-Sperre läßt sich in 27 Sekunden umgehen.

Dazu bedarf es keinesfalls „versierter Internet-Nutzer mit krimineller Energie“, wie von der Leyen gern laienhaft behauptet. Jeder nicht völlig verkalkte Windows-Nutzer kann die Sperre mit ein paar Mausklicks umgehen. Einfach die DNS-Abfragen auf einen freien DNS-Server umleiten und die von der Leyen-Internetsperre ist wirkungslos.
Und das ist völlig legal. Nicht alles, was Sie nicht verstehen, ist kriminell, Frau Ministerin!

Wie einfach das geht, zeigt ein Video:

Quelle: YouTube

27 Sekunden und die Seifenblasen im von der Leyen-Sicherheitshimmel zerplatzen. Vielleicht hätte sie sich nicht von Schäuble beraten lassen sollen. Daß der keinen blassen Dunst von Internet und Computern hat, stellt er ja immer wieder gern unter Beweis → mehr lesen…

BKA bespitzelte Besucher der eigenen Homepage

Das BKA hat jahrelang die Besucher der eigenen Homepage bespitzelt.

Wer die Homepage des BKA unter www.bka.de besucht hat, muß damit rechnen in die Fahndung des BKA geraten zu sein. Knapp 8 Jahre lang ging dieses Treiben.

Wer immer die Seiten des BKA aufgerufen und sich dann vielleicht auch noch mehrmals die aktuellen Einträge zu Fahndungen angesehen hat, war in den Augen des BKA bereits verdächtig genug, um erfaßt zu werden.
Über entsprechende technische Vorrichtungen wurden die IP-Adresse des Homepage-Besuchers und die genaue Uhrzeit des Besuchs gespeichert. Über die IP-Adresse ermittelten die BKA-Spitzel dann den Namen und die Adresse des Internetsurfers.

Das ganze lief natürlich ohne die geringste rechtliche Grundlage. Im Bundesjustizministerium hält man diese Bespitzelung für rechtswidrig und sieht → mehr lesen…

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