Datenschutzbeauftragter verbietet Datenabgleich zwischen Facebook und Whatsapp

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte greift durch.

Jetzt kommt es zum offenen Schlagabtausch zwischen Facebook und dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Die Änderung der AGB will er nicht durchgehen lassen.

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Whatsapp

Vor rund zwei Jahren hat Facebook bekanntlich den Messenger-Dienst Whatsapp übernommen. Dabei wurde den Anwendern versprochen, daß zwischen Facebook und Whatsapp kein Datenaustausch stattfinden soll. Bei den beiden handele es sich um eigenständige Unternehmen, und das soll auch sei bleiben, erklärten die Verantwortlichen im Zuge der Übernahme.

Datenaustausch

Wirklich daran glauben, konnte natürlich niemand. Die Kundendaten sind das Kapital, mit dem vor allem Facebook seine Brötchen verdient. Warum sollte man also für viele Milliarden Euro einen Konkurrenten übernehmen und dessen Goldschatz, sprich die Daten der Kunden ungehoben lassen!? Aus der Sicht von Facebook ist es nur allzu verständlich, wenn man die Datenbestände von Whatsapp mit den eigenen verbinden und abgleichen will.

Datenschutz

Ob dieser Vorgang jedoch auch rechtlich okay ist, darüber gibt es vor allem in Deutschland andere Ansichten als im Hause Zuckerberg. Besonders dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gehen die Pläne von Facebook und Whatsapp zu weit. Per Verwaltungsanordnung hat er jetzt untersagt, daß die Daten der deutschen Whatsapp-Nutzer mit Facebook abgeglichen werden. Sämtliche Daten, die bereits übernommen wurden, müssen zudem gelöscht werden. So steht in der Presseerklärung des HmbBfDI, ein echter Zungenbrecher, der für „Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“ steht.

Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen Whatsapp-Nutzer in Deutschland. Es muß ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muß Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen. Ein Austausch der Daten ist nur rechtmäßig, wenn von beiden Seiten eine Rechtsgrundlage vorliege. Facebook hat aber keine wirksame Einwilligung der Nutzer eingeholt.

So begründet Caspar seinen Vorstoß gegen Facebook. Bisher hat sich Facebook noch nicht dazu geäußert.

Ausgang offen

Der Showdown hat begonnen. Der geneigte Beobachter sollte sich schon einmal mit ausreichend Popcorn eindecken, denn man darf wohl davon ausgehen, daß Facebook alles versuchen wird, den Datenaustausch doch noch durchzusetzen.

 

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