Online-Artikel bekommen Ablaufdatum

Der höchste Gerichtshof Italiens sieht eine 2-jährige Frist.

Bislang gab es keine Festlegungen, wie lange ein einmal online gestellter Artikel auch online bleiben darf oder sollte. Wer immer etwas dagegen hatte, daß ein bestimmter Artikel weiterhin verfügbar ist, der hatte eher schlechte Karten und konnte nur auf das Einsehen der publizierenden Seite hoffen oder einen langwierigen Prozeß starten.

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2 Jahres-Frist

Doch nun könnte es für Online-Medien und natürlich auch Blogger neue Bedingungen geben, und das europaweit. Der höchste Gerichtshof von Italien hat jüngst ein Urteil gefällt, in dem es für journalistische Artikel ein Ablaufdatum von 2 Jahren sieht. Nach Ablauf dieser 24 Monate können Nutzer die Entfernung eines ihnen unangenehmen Artikels beantragen können.

Sollte sich diese Rechtsauffassung auch bei deutschen oder andren europäischen Gerichten durchsetzen, dann steht den Online-Medien ein echter Umbruch bevor. Diese italienische Variante des „Rechts auf Vergessen“ könnte nicht nur die Archive der Blogs sondern auch die deutschen Pressearchive ernsthaft gefährden.

Warum das Gericht in Italien ausgerechnet zu einer 2 Jahres-Frist gekommen ist, bleibt dessen Geheimnis. Offenbar ist diese Frist eher willkürlich entstanden, dürfte jedoch große Auswirkungen auf zahlreiche Online-Archive haben, wenn jedermann unliebsame Artikel entfernen lassen kann. Das Archiv bliebe dann nur noch 24 Monate wirklich vollständig, bei älteren Einträgen können jederzeit Lücken auftreten.

Klage eines Restaurantbesitzers

Auslöser für das Urteil war eine Klage eines Restaurantbetreibers, der einen Artikel auf der italienischen Nachrichtenseite „Primadanoi“ über ein bereits länger zurückliegendes Gerichtsverfahren nicht mehr online lesen wollte. „Primadanoi“ verweigerte die gewünschte Löschung, daraufhin erfolgte die Klage vor Gericht.
Letztlich gewann der Restaurantbesitzer. Er erhielt ein Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro und der Artikel mußte gelöscht werden, denn das Gericht legte sich auf eine Lebensdauer von 2 Jahren für online Artikel fest.

Man darf gespannt sein, wann sich erste Klagen gegen online Artikel auch in Deutschland auf dieses Urteil beziehen werden.

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