Online-Artikel bekommen Ablaufdatum

Der höchste Gerichtshof Italiens sieht eine 2-jährige Frist.

Bislang gab es keine Festlegungen, wie lange ein einmal online gestellter Artikel auch online bleiben darf oder sollte. Wer immer etwas dagegen hatte, daß ein bestimmter Artikel weiterhin verfügbar ist, der hatte eher schlechte Karten und konnte nur auf das Einsehen der publizierenden Seite hoffen oder einen langwierigen Prozeß starten.

2 Jahres-Frist

Doch nun könnte es für Online-Medien und natürlich auch Blogger neue Bedingungen geben, und das europaweit. Der höchste Gerichtshof von Italien hat jüngst ein Urteil gefällt, in dem es für journalistische Artikel ein Ablaufdatum von 2 Jahren sieht. Nach Ablauf dieser 24 Monate können Nutzer die Entfernung eines ihnen unangenehmen Artikels beantragen können.

Sollte sich diese Rechtsauffassung auch bei deutschen → mehr lesen…