Heute ist der „Tag des GEZ-Hausverbots“

Die Piratenpartei hat diesen Tag ausgerufen, um alle Bürger auf ihre Rechte hinzuweisen.

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Vor genau einem Jahr hat das Amtsgericht Bremen festgestellt, daß das Hausrecht über dem Recht der GEZ-Gebührenbeauftragten steht. Jeder Eigentümer einer Wohnung oder eines Grundstückes hat das Recht, gegen den GEZ-Beuaftragten ein generelles Hausverbot auszusprechen. Sollte sich dieser nicht daran halten, dann macht er sich des Hausfriedenbruchs strafbar. Diese Straftat kann mit Haft von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Offenbar hat sich dieses Recht aber noch nicht allgemein herumgesprochen, denn noch immer leiden manche Bürger unter den neugierigen „Besuchen“ von GEZ-Beauftragten. Die Piratenpartei ruft deshalb zum „Tag des GEZ-Hausverbots“ auf.
Jeder, der sich gestört fühlt, sollte der GEZ vorsorglich mitteilen, daß für deren Mitarbeiter ein generelles Hausverbot gilt. Das kann man formlos schriftlich machen oder vorformulierte Musterschreiben nutzen und muß von der GEZ und deren Beauftragten sofort befolgt werden.

Unangemeldete Schnüffeleien von übereifrigen GEZ-Beauftragten dürften damit endgültig der Vergangenheit angehören.

Quelle: Piratenpartei

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