Apple verbietet Verkauf des Galaxy Tab
Einstweilige Verfügung gegen Samsung
Seit April dieses Jahres liegen sich Apple und Samsung in den Haaren. Apple sieht in den Produkten von Samsung wohl derart viel Gemeinsamkeiten mit eigenen Geräten, daß man den Koreanern Produktpiraterie vorwirft. Die Galaxy Produkte sind nach Ansicht von Apple „sklavische Kopien“ des iPhones und des iPads. Samsung wurde deshalb verklagt.
Nun hat der Rechtstreit eine neue Dimension erfahren. Apple erwirkte vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung. Demnach ist dem koreanischen Elektronik-Konzern ab sofort untersagt, das Galaxy Tab 10.1, welches bisher das einzige ernstzunehmende Konkurrenzprodukt zum iPad ist, weiterhin innerhalb der EU zu verkaufen. Nur in den Niederlanden darf der Verkauf weitergehen. Sollte sich Samsung nicht an diese Verfügung halten, drohen eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 EUR oder sogar Haftstrafe.
Auch in anderen Regionen der Welt kämpft Apple mit harten Bandagen gegen Samsung. In Australien wurde ein Verkaufsstart des Galaxy Tab 10.1 erfolgreich verhindert und in den USA beschäftigt sich die Handelskommission mit den Vorwürfen gegen Samsung.
Man darf gespannt sein, ob sich Samsung an die Verfügung halten wird. Sollte der Verkauf wirklich europaweit ruhen, dann dürfte das immense Verluste für die Koreaner bedeuten. Apple dagegen hat entweder wirklich Recht mit dem Vorwurf der Produktpiraterie oder den Kaliforniern geht der Allerwerteste mächtig auf Grundeis, weil das Galaxy Tab wirklich das Zeug dazu hat, ihnen wichtige Kunden wegzunehmen.
Sollte sich am Ende herausstellen, daß alle Vorwürfe gegen Samsung haltlos waren, dann dürften die Jahre der fetten Gewinne ersteinmal zu Ende zu sein. Die Schadenersatzzahlungen, die Apple dann leisten müßte, dürften beträchtlich sein.
Es bleibt auf jeden Fall spannend, wer am Ende die Oberhand im Tablet-Markt gewinnt. Ein dritter Anbieter, der die Gunst der Stunde nutzen und mit einem eigenen Tablet den Markt erfolgreich aufräumen könnte, während Apple und Samsung sich weiter streiten, ist bisher leider nicht in Sicht.
Quelle: IT-Business
Update (15.08.2011): Es gibt Zweifel an der Zuständigkeit des LG Düsseldorf. Offenbar wäre das LG Düsseldorf, nur für Geschmacksmusterverfahren zuständig und dann auch nur für Verletzungshandlungen in Deutschland. Eine Zuständigkeit für die komplette EU läßt sich daraus aber nicht ableiten. Außerdem hat das LG die Verfügung wohl ohne mündliche Verhandlung erlassen, trotz Schutzschrift durch Samsung. Die einstweilige Verfügung wäre damit wohl hinfällig. Damit dürfte diese Angelegenheit für Apple wohl sehr teuer werden.
Update2 (17.08.2011): Das LG Düsseldorf hat seine Verfügung angepaßt. Demnach darf das Galaxy Tab 10.1 wieder europaweit verkauft werden, nur in Deutschland gilt weiterhin der Verkaufsstopp. Das LG Düsseldorf war wohl doch nicht für ganz Europa zuständig, weil Samsung hier nur eine Tochtergesellschaft unterhält aber keine Betriebsstätte.
Davon unabhängig gibt es außerdem Gerüchte, nach denen Apple in seiner Klageschrift manipulierte Fotos des Galaxy Tab 10.1 verwendet haben soll. Die Angelegenheit wächst sich immer weiter aus.
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Schau dir mal das EU-Geschmacksmuster an, das Samsung da „verletzt“. Das ist einfach ein WITZ, dass man sowas schüten lassen kann.
„So ein flaches abgerundetes Ding“. Aha.
Ja die Begründung ist wirklich abenteuerlich. Apple hat sich wohl das Recht schützen lassen, ganz allein einen sogenannten Taschen PC mit abgerundeten Ecken herzustellen zu dürfen. (mehr bei netbooknews)
Ob das so stehen bleibt, wird die Hauptverhandlung klären müssen.
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