Thüringen blockiert neue GEZ-Gebühr

Der Freistaat Thüringen droht damit, die Reform der GEZ-Gebühr zu kippen.

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Sie sollte der große Wurf werden, die Reform der GEZ-Gebühr (man kann auch sagen Zwangs-PayTV-Gebühr). Alles sollte einfacher, billiger und gerechter werden. Und wie die Vergangenheit lehrt, sollte immer dann genau aufpassen, wenn eine Reform in den höchsten Tönen gelobt wird. So auch bei der GEZ-Reform.

Ab 2013 soll die bisherige geräteabhängige GEZ-Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden. 17,98 EUR pro Monat muß dann jeder Haushalt löhnen, egal ob er Fernseher, Radios oder neuartige Rundfunkempfänger, wie Computer und Smartphones im Beamtendeutsch heißen, besitzt oder benutzt. Das allein ist aus Sicht von vielen Experten verfassungswidrig.

Auch die Wirtschaft ist alles andere als glücklich mit dieser Reform. Wirtschaftsverbände gehen davon aus, daß die bisherigen Unternehmensabgaben von 435 Mio. EUR auf 800 Mio. EUR steigen werden. Hintergrund ist die Idee der Betriebsstättenabgabe, nach der jede Betriebsstätte GEZ zahlen muß. Jeder kleine Imbiss und jedes verpachtete Bahnhofsklo wären demnach zahlungspflichtig. Und das ebenso unabhängig von vorhanden Rundfunkempfängern wie die Privathaushalte. Dagegen regt sich zunehmend Widerstand.

Datenschützer bemängeln die zunehmende Verletzung der persönlichen Daten der Bürger. Mit der Einführung der neuen GEZ-Gebühr werden sich diese Datenschutzverletzungen noch erhöhen, befürchten die Datenschützer, denn nach den neuen Bestimmungen müssen die Rundfunkbeauftragten, auch GEZ-Fahnder genannt, im Einzelfall ermitteln, was ein „Haushalt“ ist, wer der Mieter und damit Rechnungsempfänger ist (speziell bei Wohngemeinaschaften) oder ob die ausgelagerte Toilette eine eigene Betriebsstätte ist und wieviel Leute sonst in der Firma arbeiten. All das wird vermutlich zu wahren Datensammelorgien führen.

Jetzt bekommen die Kritiker Schützenhilfe aus dem Freistaat. Thüringen will die Reform nicht mittragen und diese auf der heutigen Sitzung der Länderrundfunkkommission platzen lassen. Statt der GEZ-Gebühr pro Haushalt und Betriebsstätte soll eine Steuerabgabe für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender (ÖR) sorgen. Ein Gutachten, daß zu der Auffassung kommt, daß die zukünftige GEZ-Gebühr keine Möglichkeit zur sozialen Staffellung und darüberhinaus Angriffsflächen für Verfassungsklagen bietet, hat für den Meinungsumschwung gesorgt. Deshalb wäre nach Ansicht Thüringens eine Steuerfinanzierung die einzige adäquate und verfassungsgerechte Finanzierungsform der ÖR.

Man wird sehen, wie standhaft der Freistaat bleiben und ob die Reform der GEZ-Gebühr in ihrer jetzigen Art Bestand haben wird.

Quelle: DWDL

achtung Update (22.10.10): Offenbar waren die „Argumente“ der Anderen so gewaltig, daß Thüringen nun doch mitzieht. Und das, obwohl vor der Sitzung der Länderrundfunkkommission auch aus anderen Bundesländern, hauptsächlich von den jeweiligen FDP-Fraktionsvorsitzenden, Kritik laut wurde. Die GEZ-Reform wird kommen, wenn auch mit geringen Verbesserungen für kleine und mittlere Betriebe.

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