Der Wulff-Prozess und die Glaubwürdigkeit

Der Prozess gegen ExBundespräsident Wulff steht vor dem Ende.

Gestern hat der Richter im Prozess vor dem Landgericht Hannover, bei dem es um den Vorwurf der Vorteilsannahme durch den ExMinisterpräsident Christian Wulff geht, ein Zwischenfazit gezogen. Offenbar ist die Beweislage so dürftig, das eine Verurteilung sehr unwahrscheinlich ist. Eine Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung kann nicht bewiesen werden. Das Gericht bietet deshalb ein Absehen von Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen an.

Das ist natürlich äußerst spitzfindig, denn so kann man den Prozeß zum einen erheblich abkürzen und kommt zum anderen der Staatsanwaltschaft entgegen. Für Wulff dürfte dieser Vorschlag aber nicht annehmbar sein. Ohne Urteil und Freispruch wäre seine Weste in der eigenen Wahrnehmung weiterhin befleckt. So wird → mehr lesen…