Keine Abwrackprämie für Hartz4-Empfänger

Hartz4-Empfänger werden bei der Abwrackprämie ausgeschlossen.

Die 2.500 EUR, die man für ein verschrottetes Auto bei gleichzeitigen Erwerbs eines Neuwagens erhält, werden den Empfängern von Hartz4 voll angerechnet.

Laut der Beschlüsse der Bundesregierung zählt die Abwrackprämie als „Einnahme in Geldeswert“ und wird deshalb mit dem Hartz4-Einkommen verrechnet. Das gelte auch dann, wenn die Abwrackprämie mit dem Preis für den Neuwagen verrechnet wird.

Damit hat es die Merkel-Regierung mal wieder geschafft, Langzeitarbeitslose grundsätzlich auszuschließen, in diesem Fall vom Konjunkturpaket. Und das, obwohl gerade die Arbeitsagenturen verstärkt die Mobilität der Arbeitslosen verlangt.

Für Hartz4-Empfänger ist laut Rechtsprechung nur ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 EUR angemessen. Von einem Neuwagen sind sie aber auf jeden Fall fernzuhalten. Ein Schwachsinn: Gerade die, → mehr lesen…

Abwrackprämie= Finanzkrise 2.0

Ist die „Abwrackprämie“ der Anstoss für die Finanzkrise 2.0?

Offenbar beflügelt die „Abwrackprämie“ den Autoverkauf so sehr, daß Kleinwagen weggehen wie warme Semmel. Nach einem Selbsterfahrungsbericht einer Kundin ist es zur Zeit quasi unmöglich, überhaupt noch an einen Kleinwagen ranzukommen. Einzelne Kundengespräche sind aus Mangel an Zeit und Verkaufspersonal nicht mehr möglich. Wenn Interesse besteht, dann sollte man praktisch in Kleingruppen und blind den Kaufvertrag unterschreiben.

Das Problem bei der ganzen Sache mit der „Abwrackprämie“ dürfte allerdings auch der Letzte geblickt haben. Unterstützt werden eher ausländische Autohersteller als deutsche. Wobei allerdings auch bei deutschen Autoherstellern die meisten Teile im Ausland gefertigt werden und in Deutschland nur noch die hauptsächliche Endmontage stattfindet. Oder es wird gleich das ganze „deutsche“ Auto in → mehr lesen…