Flashmobs sind zulässig

Auch im Arbeitskampf dürfen Gewerkschaften diese als Streikmittel einsetzen.

Bereits im November kam das Bundesarbeitsgericht zu dieser Auffassung. Jetzt hat das Gericht seine Begründung dafür vorgelegt. Demnach dürfen Gewerkschaften auch neue Ideen und Methoden aufgreifen, um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen, wenn man sonst dazu zu schwach wäre.
Man müsse nur klar erkennen können, wer den Flashmob initiert hat. Dazu würde es reichen, wenn Flashmob-Teilnehmer einen Gewerkschaftsbutton tragen. Schließlich müsse auch der Arbeitgeber wissen, wer ihm da die Hölle heiß macht.

Das paßt dem Arbeitgeberverband erwartungsgemäß nicht in den Kram. Deshalb will der Handelsverband (es ging im ursprünglichen Fall vor dem Arbeitsgericht um einen Flashmob im Einzelhandel) noch vor Weihnachten entscheiden, ob man die Sache vor das Bundesverfassungsgericht bringen → mehr lesen…

10.000 Hamburger auf einmal bestellt

Am Samstag kam es in der McDonald’s Filiale im Berliner Ostbahnhof zu einer Massenbestellung. Rund 1.500 Jugendliche bestellten 5.000 Cheeseburger, 4.148 Hamburger und 1.206 Chickenburger.
10.715 EUR kostete die Mega-Kalorienbombe insgesamt.

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Angelockt wurden die Jugendlichen von der Sturm Crew Berlin, die zu einer bundesweit agierenden Jugendgruppe gehört, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, McDonald’s-Flilialen mit Massenbestellungen an den Rand der Leistungsfähigkeit zu bringen.
Hervorgegangen wiederum aus der Aktionsform „Flashmob“, die ihre Aktionen über das Internet plant und so für spontane Massenaufläufe sorgt. Dabei ist es das Ziel, die Umwelt durch die kurzzeitigen Aktionen nachhaltig zu irritieren und meist auch eine Botschaft rüber zu bringen.
Bei der Sturm Crew hingegen geht es nur ums Essen. Es gibt keine Botschaft, alles → mehr lesen…