Neue Abmahnwelle?

Wie SPIEGEL online berichtet ist offenbar eine neue Abmahnwelle möglich. Diesmal trifft es Nutzer von Google Earth, die Screenshots von Luftaufnahmen auf ihre Internetseite stellen.

Google Earth ist in dieser Angelegenheit nicht ganz schuldlos, lassen sich doch einige Nutzer von den schwammigen Informationen in der Google-Earth-Hilfe dazu verleiten, die Screenshots zu verwenden. So steht in dieser Hilfe:

„Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen.“

Wer sich darauf verlässt, wird bald Post von den Anwälten der Rechteinhaber der Luftbilder, wie z.B. Geocontent, bekommen.

Quelle: SPIEGEL online

achtung.gif Nachtrag: Laut GoogleWatchBlog gilt die Rechtslage jetzt als „geklärt“.
Solange man die → mehr lesen…

Das Parteienoligopol

Eine sehr tiefgründige Abhandlung zum Thema Demokratie, Parteien und Wahlen gibt es auf  Freunde der offenen Gesellschaft.

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Krise der Volksparteien, der Wahlkampf-Finanzierung, der erfolgreichen Verhinderung von neuen Parteien durch 5%-Hürde und Parteienfinanzierung und zeigt, wie das geschlossene Oligopol für kartellartige Strukturen in der Politik sorgt.
Das Fazit lautet:

„Wir haben zwar eine Demokratie. Aber eine Wahl haben wir nicht.“

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BVerfG schafft neues Grundrecht

Mit seinem Urteil vom 27.02.2008 zur Onlinedurchsuchung in NRW hat das Bundesverfassunggericht (BVerfG) ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit ist das BVerfG im Zeitalter der Informationstechnik angekommen.

Da auf Computern eine Vielzahl von persönlichen Daten zu finden sind und diese Daten durch Vernetzung etwa via Internet durch technische Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen und zu manipulieren sind, folge daraus ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis.
Will der Staat in dieses Grundrecht eingreifen, dann hat er umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. So darf nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten, daß eine konkrete Gefahr für für ein überragend wichtiges Rechtsgut (wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder → mehr lesen…

Online-Durchsuchungen verfassungswidrig!

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.“

Quelle: heise Security News, Bundesverfassungsgericht → mehr lesen…

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