Tauschbörsen wieder ohne Gefahr möglich?

Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen interessanten Nebeneffekt: Tauschbörsen, die Musik- und Videodateien zum illegalen Download anbieten, können offensichtlich wieder benutzt werden, ohne daß man Gefahr läuft, dafür bestraft zu werden.

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Die Provider speichern zwar die IP-Adresse des Tauschbörsen-Nutzers auf Vorrat, herausgeben dürfen sie die Daten aufgrund des BVerfG-Beschlusses aber nicht. Eine Verfolgung der Tauschbörsen-Nutzer durch die Urheber ist damit so gut wie unmöglich geworden. Die unsäglichen Abmahnwellen gehören damit der Vergangenheit an und die einschlägig bekannte proMedia GmbH kann sich endlich sinnvollen Tätigkeiten zuwenden.

Quelle: FAZ