Demokratie in Gefahr

Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft versagen komplett.

25 Jahre nach dem Ende der DDR gleichen sich die Verhältnisse in Ost und West tatsächlich an. Allerdings nicht, wenn man die Lebensbedingungen und -umstände als Maßstab heranzieht. Auch nicht, wenn man sich die Ungleichheit bei der Entlohnung für gleiche Arbeit in den alten und neuen Bundesländern ansieht.

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In all den Jahren hat man nur in einem Punkt Gleichheit herstellen können. Die heutige Bundesrepublik Deutschland, das wiedervereinigte Land, gleicht in Puncto Sicherheitspolitik und Überwachung immer mehr der Deutschen Demokratischen Republik in den Monaten vor der friedlichen Revolution im Herbst 1989.

Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind

Es gibt das geflügelte Wort von der BRD als DDR 2.0., und darin steckt leider viel Wahres. Wir müssen heute einen Verfassungsschutz ertragen, der sich nicht um die wahren Verfassungsfeinde kümmert. Daß die unter der Kanzlerin Merkel agierenden Bundesregierungen aus CDU, CSU, SPD und FDP immer wieder verfassungswidrige Gesetze durch den Bundestag brachten und damit immer wieder direkte Angriffe auf unser Grundgesetz unternahmen, juckte den Verfassungsschutz nicht im Geringsten. Erst das Bundesverfassungsgericht, als letzter verläßlicher Hort der Demokratie, konnte die Angreifer und ihre Gesetze stoppen.

Statt die Verfassung zu schützen, unterstützte das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Ableger in den verschiedenen Bundesländern lieber rechte Gruppen finanziell. So konnte bspw. der rechtsradikale NSU wohl nur durch solche Finanzspritzen überhaupt so lange agieren.

Bundesanwaltschaft USA-hörig

Auch die Bundesanwalt wird der ihr zugedachten Rolle nicht gerecht. Die Spitzeleien des US-Geheimdienst NSA gegen deutsche Bürger und Unternehmen nahm man schulterzuckend hin. Nach dem Bekanntwerden der Abhöraktion gegen das Handy der Kanzlerin eröffnet man eher widerwillig ein Ermittlungsverfahren, stellte dies aber schnell wieder ein. Auch die Tatsache, daß der Bundesnachrichtendienst im Auftrag der NSA deutsche Unternehmen und Behörden ausspionierte und den Amis alle gewünschten Informationen übergab, trug nicht dazu bei, daß der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sich genötigt sah, seinen Behördenschlaf auch nur kurz zu unterbrechen.

Die Netzpolitik-Affäre

Erst als das Blog Netzpolitik.org Informationen aus dem geheimen Haushaltsplan für den Bundesverfassungsschutz aus dem Jahr 2013 aufdeckte und das Konzept des Bundesverfassungsschutzes „zur Errichtung einer Referatsgruppe 3C ‚Erweiterte Fachunterstützung Internet'“ in einem weiteren Blog-Artikel vorstellte, wurde man in beiden Häusern aktiv. Schließlich sollen für diese Informationen als „nur für den Dienstgebrauch (VS)“ eingestufte Dokumente verwendet worden sein. Landesverrat stand als zu ahnende Tat im Raum.

Um die Inhalte der Dokumente und den Vorwurf, den Netzpolitk daraus ableitete, daß zukünftig die Überwachung der Bürger im Internet massiv ausgeweitet und damit die Demokratie weiter eingeschränkt werden soll, kümmerte man sich nicht. Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft nahmen die Ermittlungen gegen die Macher des Blogs auf. Aus der Spiegel-Affäre hatte man wohl nichts gelernt.

Politik stellt die Segel in den Wind

Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungsvorgänge kam ein öffentlicher Aufschrei ins Rollen. Die komplette Blogosphäre sympathisierte sich mit Netzpolitk, in Berlin demonstrierten aufgebrachte Bürger. Das brachte auch die Politik auf den Plan. Bundesjustizminister Heiko Maas, der Mann, der vor der Wahl vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung war, nur um sie nur kurz nach der Wahl doch einzuführen, distanzierte sich sogleich von den Ermittlungsvorgängen. Daß die Staatsanwaltschaft nicht an ein Ministerwort gebunden ist, scheint Maas irgendwie entfallen zu sein.
Doch Maas scheint sich noch an die Spiegel-Affäre zu erinnern. Damals mußte Franz Josef Strauß seinen Ministerposten aufgeben, als er dem Magazin seine journalistische Arbeit untersagen wollte. Und die Pressefreiheit galt damals so wie heute. Die Rolle des Hüters der Demokratie wird man Maas trotzdem nicht abkaufen.

Demokratie in Gefahr

Die Netzpolitik-Affäre zeigt sehr deutlich, wie gefährdet die Demokratie in Deutschland heute ist. Der Überwachungsstaat, der mittlerweile in Gesamtdeutschland errichtet wurde, braucht sich hinter dem der DDR nicht zu verstecken. Die eigentlich als Verfechter des Grundgesetzes vorgesehenen Behörden und Institutionen werden ihrer Rolle nicht. Und der Justizminister glaubt, der Bundesanwaltschaft Ratschläge oder Richtlinien vorgeben zu können, so wie es in der DDR Alltag in der Justiz war.

Die Bürger müssen sehr gut auf ihre Freiheit und ihre demokratischen Rechte aufpassen. Auf den Staat können sie sich hierbei, wie so oft, nicht verlassen. Ganz im Gegenteil.
Doch auch daran haben die weisen Urväter des Grundgesetzes gedacht. Der Artikel 20 GG erlaubt eindeutig das Widerstandsrecht gegen alle Feinde der demokratischen Grundordnung. Die friedliche Revolution von 1989 ist offensichtlich noch nicht zu Ende.

 

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Ein Kommentar

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