Artikel 20 GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20 GG - Verfassungsgrundsätze und Widerstandsrecht
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Der wichtigste Artikel des Grundgesetzes scheint den politisch Handelnden immer mal wieder aus dem Sinn zu kommen…
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Quelle: Gesetze im Internet

Mittwoch, 23. Februar 2011 um 02:23 Uhr
An welchen konkreten Fall denkst du?
Mittwoch, 23. Februar 2011 um 08:46 Uhr
Da gibt es eine ganze Reihe:
Vorratsdatenspeicherung, Internetzensur, Hartz4-Reform
um nur die wichtigsten der vergangenen Zeit zu nennen.